Scheidung: Schützen Sie Ihr Vermögen!
- 3 Minuten Lesezeit

Sie fürchten in der Scheidung um Ihr Vermögen? Erhalten Sie Auskunft.
Das wichtigste in Kürze:
- Geld verschieben, verprassen, verschenken lohnt meist nicht.
- Bleiben Sie rechtskonform, aber nutzen Sie die legalen Möglichkeiten mit Ihrem Anwalt.
- Ihr persönliches Eigentum behalten Sie selbst.

Eigentum: Jedem das seine!
Ihre eigenen Gegenstände bleiben auch während und nach der Scheidung in Ihrem Eigentum. Dies gilt auch, wenn Sie in Zugewinngemeinschaft leben. Wenn Ihr Eigentum im Laufe der Ehe an Wert gewonnen hat, ist eine wertmäßige Beteiligung Ihres Ehegatten denkbar.
Gemeinsames Konto leerräumen?
Klingt wie eine gute Idee, kann aber zum Bumerang werden. Ihrem Garten steht die Hälfte des Guthabens zu. Sie können allerdings problemlos die Hälfte entnehmen. Wenn sie das gesamte Konto auf null setzen, ist es möglich, dass Ihnen ist es möglich, dass ihnen dieser Vermögensvorteil im weiteren Verlauf der Scheidung angerechnet wird.
Schrittweise Geld überweisen?
Vielleicht haben Sie ein privates Konto, von dem ihr Ehegatte keine Kenntnis hat. Beachten Sie, dass Sie diese Werte im Zuge des Scheidungverfahrens offenlegen müssen. Andernfalls machen Sie sich gegebenenfalls strafbar. Wer also nach und nach Geldbeträge auf das private Konto verschoben hat, muss diese hinterher ohnehin wieder offen legen.
Geld verschenken?
Wenn Sie Geld verschenken oder anderweitig unentgeltliche Zuwendungen machen, um Ihr rechnerisches Vermögen zu drücken, werden diese Vermögenswerte dennoch Ihrem Endvermögen hinzugerechnet. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie hierzu verpflichtet sind.
Geld verprassen?
Wenn sie angesichts des Zugewinnausgleichs Dinge kaufen, die Sie sich vernünftigerweise nie geleistet hätten, gilt dasselbe wie oben. Der schnelle Luxusurlaub hilft Ihnen also nicht weiter.
Aber: wenn Sie insgesamt großzügig leben, liegt noch keine Verschwendung vor. Im Einzelfall müssen Sie sich allerdings bezüglich des Verbleibsvon Geldern erklären. Wenn angenommen werden kann, dass Sie Ihren Ehegatten benachteiligen wollten, wird der ausgegebene Betrag dennoch Ihrem Vermögen zugerechnet. Sie zahlen dann also doppelt.

Was ist der Zugewinnausgleich?
Wenn Sie in Zugewinngemeinschaft leben, wird nach der Scheidung der „Zugewinn ausgeglichen“. Das heißt: Ihre jeweiligen Vermögen vor und nach der Scheidung werden miteinander verglichen. Wer im Zuge der Ehe einen höheren Zugewinn verzeichnen kann, muss dem andern die Hälfte des Wertes davon abgeben.
Zugewinnausgleich verhindern oder abmildern?
Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung: wenn Sie per Ehevertrag die Gütertrennung vereinbaren, wird der Zugewinnausgleich nicht vorgenommen. Dies muss notariell beurkundet werden.
Individueller Zugewinnausgleich: Sie können ein bestimmtes Anfangs- oder Endvermögen gemeinsam festlegen. Sie können auch Häuser überschreiben, statt finanziellen Ausgleich zu leisten. Möglich sind auch Ratenzahlungen oder Stundungen.
Taktieren mit dem Stichtag: Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleich ist die Zustellung des Scheidungsantragsdurch das Familiengericht an ihren Ehegatten. Wenn sie einen Vermögenszuwachs während des Trennungsjahr erwarten, versuchen Sie diesen bis auf die Zeit nach diesem Zeitpunkt zu schieben. Andernfalls wird er berücksichtigt im Zugewinnausgleich.
Vorzeitiger Zugewinnausgleich: wenn sie drei Jahre in Trennung leben und mit einem Vermögenszuwachs rechnen, kann es sich lohnen, den Stichtag vorzuverlegen. Dies tun Sie mit der Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.

Was ist der Versorgungsausgleich?
Ehegatten haben oft in verschiedene Rentenkassen eingezahlt. Dadurch haben Sie einen Anspruch auf diese angesparte Rente erhalten (Anwartschaften). Die während der Ehe angesparten Anwartschaften werden über den Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Versorgungsausgleich verhindern?
Der Versorgungsausgleich wird durch das Familiengericht „von Amts wegen“ durchgeführt. Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie den Versorgungsausgleich per notariellem Ehevertrag ausgeschlossen haben. Geringhalten können Sie den Ausgleich nur durch frühzeitiges Tätigwerden in Bezug auf Ihre Scheidung (vgl. Stichtag).
Geld sparen im Scheidungsverfahren
Einvernehmliche Scheidung
Bei der einvernehmlichen Entscheidung reicht ein Trennungsjahr. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt – der andere stimmt dann nur noch formlos zu. Damit lassen sich die Kosten defacto halbieren.
Scheidungsfolgenvereinbarung
In diesem Rahmen sind so genannte Scheidungsfolgenvereinbarungen relevant. Hier können Sie gemeinsam alle Belange der Scheidung regeln (Zugewinnausgleich, Unterhalt, etc.). Dieser erfordert allerdings ein Geben und Nehmen und vor allem Kommunikation. Hier ist ein erfahrener Anwalt in Mediation Gold wert.

Holen Sie sich Unterstützung!
Ein erfahrener Anwalt im Scheidungsrecht lohnt sich, um sein Vermögen ganz legal bestmöglich zu erhalten. Holen Sie sich fachkundigen Rat. Rufen Sie an und erhalten eine Einschätzung von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.
Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld
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