Schenkungen vor Todesfall – Voraussetzungen, Ziele

  • 3 Minuten Lesezeit

Immer mehr Personen in Deutschland überlegen sich, wie ihr Erbe aufgeteilt werden soll. Hierbei können Schenkungen vor dem Todesfall hilfreich sein. Denn indem man Vermögenswerte schenkt, kann man nicht nur Differenzen zwischen Erben meiden, sondern auch steuerliche Lasten reduzieren. Dieser Blogbeitrag soll die Voraussetzungen und Ziele einer wirksamen Schenkung erläutern.

Voraussetzungen für Schenkungen vor Todesfall: Form, Übergabe und Widerruf

Schenkungen vor Todesfall stellen Geschenke dar, die ein künftiger Erblasser zu Lebzeiten an dessen Erben oder an andere Personen macht. Schenkungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Eine Schenkung vor Todesfall ist dann wirksam, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Form: Zunächst muss eine Schenkung grundsätzlich schriftlich erfolgen.
  2. Übergabe bzw. Eintragung: Weiter muss der Beschenkte die Vermögensteile tatsächlich erhalten. Werden bewegliche Gegenstände geschenkt, so erfolgt die Schenkung durch Übergabe. Übergabe ist die Übertragung des Besitzes auf seinen Veräußerer. Bei Immobilien wie Häusern hingegen erfolgt eine Schenkung mittels Eintragung in das Grundbuch.
  3. Freiwilligkeit und Bestimmtheit: Zuletzt muss die Schenkung freiwillig erfolgen und ausdrücklich und unmissverständlich erfolgen.

Dabei muss auch beachtet werden, dass eine Schenkung grundsätzlich nicht widerrufen werden kann. Ausnahmsweise gilt nur anderes, wenn der Schenkende wegen einer unvorhersehbaren Situation oder einer schweren Krankheit in eine wirtschaftliche Notsituation kommt.

Ziele von Schenkungen vor Todesfall

Mit einer Schenkung vor Todesfall können verschiedene Ziele verfolgt werden: 

  1. Steuerliche Vorteile: Zunächst kann mit einer Schenkung vor Todesfall Erbschaftssteuern gespart werden. Denn im Erbfall müssen Vermögensteile, die schon zu Lebzeiten übertragen worden sind, oft nicht versteuert werden: Je höher der Betrag einer Schenkung, desto eher können dabei Steuern fällig werden. Die Grenze stellt dabei ein individueller Freibetrag dar. Seine Höhe ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse des Schenkenden. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag genutzt werden.

    Beispiel: Die Mutter will ihrer Tochter 700.000 € zukommen lassen. Aufgrund ihres Verwandtschaftsgrades besteht ein Freibetrag in Höhe von 400.000 €. Würde sie die 700.000 € im Rahmen einer Schenkung oder durch Erbfall zukommen lassen, müsste sie für die verbleibenden 300.000 € Schenkungssteuern in Höhe von 11 % des Gesamtbetrages, mithin 33.000 € bezahlen müssen. Würde Sie hingegen ihrer Tochter zunächst 400.000 € schenken und 10 Jahre später die verbleibenden 300.000 €, so würden auch für die 300.000 € keine Steuern fällig werden.
  2. Familien- und Nachfolgeregelung: Auch können mit Schenkungen vor Todesfall Familien- und Nachfolgeregelungen getroffen werden. Dadurch, dass Vermögenswerte zu Lebzeiten des Erblassers übertragen werden, kann deren Verteilung klar geordnet werden, wodurch Begünstigte wie Erben auch in finanzieller Hinsicht auf den Todesfall vorbereitet werden können.
  3. Übertragung von Vermögen: Logischerweise wird dadurch auch die finanzielle Situation von Begünstigten verbessert. Durch die Vermögensübertragung zu Lebzeiten können Erbstreitigkeiten des Weiteren vorgebeugt werden. Denn so kann mit dem zukünftigen Erblasser noch kommuniziert werden, wodurch ein Kompromiss zwischen den verschiedenen auch finanziellen Vorstellungen der potenziell Begünstigten getroffen werden kann.
  4. Altersvorsorge: Zuletzt kann eine Schenkung dazu beitragen, eine Vorsorge für eine mögliche Armut im Alter oder Pflegebedürftigkeit des Schenkenden zu ermöglichen. Dadurch, dass deren Vermögenswerte bereits vor Erreichen eines hohen Alters übertragen werden, kann gewährleistet werden, dass es in einem solchen Fall nicht vollumfänglich für Pflegekosten verbraucht wird.

Fazit

Schenkungen vor Todesfällen sind ein kompliziertes Themenfeld. Es sollte sorgsam bedacht und in den eigenen Lebensplan einbezogen werden. So können nicht nur Steuern gespart werden, sondern auch die Familien- und Nachfolgeplanung, die Vermögensübertragung und die Altersvorsorge näher geregelt werden. Jedoch müssen dazu bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit die Schenkung überhaupt wirksam ist. So können, neben rechtlichen Aspekten, auch die persönlichen Wünsche und Ziele des Schenkenden berücksichtigt werden.

Ihr Experte

Die Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen unterstützt Sie bei der Ausgestaltung Ihrer erbrechtlichen Situation. Unser Experte Herr Rechtsanwalt Florian Schleifer erläutert mit Ihnen, ob und inwiefern eine Schenkung vor Todesfall für Sie sinnvoll sein kann. So kann nicht nur Ihr letzter Wille, sondern auch Ihre Lage im Alter ausreichend gesichert werden.

Foto(s): https://pixabay.com/photos/hand-freedom-worship-man-4661763/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Schleifer

Beiträge zum Thema