Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen - BFH II R 21/20

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Vorgehend Thüringer Finanzgericht , 23. Oktober 2019, Az: 4 K 72/18

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall BFH II R 21/20 betrifft die Schenkungsteuer in Zusammenhang mit der Einziehung von GmbH-Anteilen und der damit verbundenen Werterhöhung der verbleibenden Gesellschafter.

Im konkreten Fall waren vier Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, von denen einer seinen Anteil einziehen ließ.

Dies geschah einstimmig und freiwillig gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die GmbH zahlte dem ausscheidenden Gesellschafter eine Abfindung in Raten.

Die verbleibenden drei Gesellschafter stockten ihre Anteile auf, was zu einer Werterhöhung ihrer Anteile führte.

Das Finanzamt erhob Schenkungsteuer aufgrund dieser Werterhöhung bei den verbleibenden Gesellschaftern.

Der Kläger wandte ein, dass die Einziehung des Anteils nicht unter die Regelung des § 7 Abs. 7 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) falle, da sie freiwillig erfolgt sei.

Das Finanzgericht wies die Klage ab, und die Revision des Klägers wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.

Er stellte fest, dass die Einziehung des Anteils gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG der Schenkungsteuer unterliegt, unabhängig davon, ob sie freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung im Gesellschaftsvertrag erfolgt.

Die Wertsteigerung der verbleibenden Anteile wird als Schenkung des ausscheidenden Gesellschafters betrachtet.

Der BFH argumentierte, dass der Begriff "Einziehung" in der Regelung nicht auf Zwangseinziehung beschränkt ist, sondern alle Formen der Einziehung gemäß § 34 GmbHG umfasst.

Die Revision des Klägers wurde als unbegründet zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt.

Insgesamt bestätigte der BFH die Rechtmäßigkeit der Schenkungsteuererhebung aufgrund der Wertsteigerung der verbleibenden Anteile nach der Einziehung des Gesellschaftsanteils.


Den vollständigen Entscheidungstext finden Sie hier:


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