Schlechte Bewertung bei jameda. Was tun?

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Bewertungsportale wie jameda sind nach der Rechtsprechung des BGH zulässig. Ein Arzt muss sich also eine Listung und Bewertung auf einem Online-Portal gefallen lassen, auch wenn er sich selbst dort nicht registriert hat.

Bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass Ärzte jegliche Form von Negativbewertungen im Netz hinnehmen müssen? Definitiv nicht!

Zwar gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung, dies ist jedoch nur dann gegeben, wenn es sich tatsächlich um eine Meinungsäußerung handelt. Eine Meinungsäußerung ist dann gegeben, wenn eine eigene subjektive Wertung vorgenommen wird, die nicht objektiv nachprüfbar ist; oftmals werden etwa die Freundlichkeit des Arztes, dessen Geduld oder dessen angebliche Beweggründe (Profitgier!) genannt. Negativbewertungen hinsichtlich derart subjektiver Empfindungen sind nicht per unzulässig. Eine Grenze ist jedoch dann überschritten, wenn die Beschreibung ins beleidigende abgleitet bzw. wenn Schmähkritik geübt wird.

Das Gegenstück zur Meinungsäußerung ist die Tatsachenbehauptung. Sie ist objektiv nachprüfbar. Behauptet etwa der Patient wahrheitswidrig, der Arzt habe einen Eingriff nicht kunstgerecht ausgeführt, stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, auch dies ist unzulässig.

Oft sind die Grenzen zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung fließend, wir analysieren gerne mit Ihnen zusammen einzelne Bewertungen. 

Gleich, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt: Eine negative Bewertung ist immer unzulässig, wenn der Bewertende den Arzt überhaupt nicht aufgesucht hat. Dies ist jedoch auf den ersten Blick nicht immer ersichtlich.

Um Schaden von Ihrer Praxis abzuwenden, kann ein schnelles anwaltliches Einschreiten erforderlich sein. Wir wissen, welche Anforderungen ein Schreiben enthalten muss, um den Portalbetreiber in die Pflicht zu nehmen und eine Löschung von missbräuchlichen Kommentaren herbeizuführen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.



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