Schülerlaptop und PC

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Zuschüsse als Teilhabebedarf auch für Hartz IV Empfänger?

Die Schulschließungen in der Corona-Krise zwangen Lehrer und Schüler in den Heimunterricht. Schüler wurden angewiesen, Arbeits- und Lernmaterialien am heimischen Computer herunterzuladen und online am virtuellen Unterricht teilzunehmen. 

Die SGB II Regelsätze beinhalten aber keine Leistungen für das neue E-learning.

Seit Beginn der Schulschließungen wird darum gestritten, ob die Anschaffung eines Laptop oder Notebooks als Bedarf für Bildung und Teilhabe von den jobcentern bezuschusst werden muss.

Die ersten Entscheidungen divergieren; manche Gerichte sprechen den Anspruch zu, andere vermögen bereits dem Grunde nach keinen Anspruch zu erkennen:

Zum Teil wird vertreten, in Ländern, in denen Lernmittelfreiheit existiere, müsse die Schule die Lernmittel vorhalten (was für digitale Endgeräte sicher nicht zutrifft), zum Teil holen die Gerichte Stellungnahmen der Schule ein, um den Rechtsstreit zu entscheiden. Die Schulleitung wird sich aber kaum attestieren, edv-technisch mangelhaft ausgestattet zu sein und z.B. darauf verweisen, dass ein PC-Raum für die Schüler existiere, weswegen diese keine eigenen Laptops benötigten.

Andere Gerichte betonen dagegen zu Recht die Wichtigkeit, dass auch Schüler aus ärmeren Familien Zugang zu modernen Lern- und Kommunikationsmitteln erhalten, um im Bildungsbereich nicht benachteiligt zu werden. Sie sprechen Zuschüsse bis zu 300 € für die Anschaffung eines gebrauchten Laptop oder Notebooks zu. 

Diese Entscheidungen sind richtig und wichtig; Denn angesichts der weiten Verbreitung von Tutorials auch für Schüler und Studenten ist die Nutzung internetfähiger Arbeitsmittel bei den Schülern längst angekommen.

Man kann sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass manche Lehrer und Richter hiervon weder etwas ahnen, noch etwas wissen wollen....

Foto(s): Christian Fritz

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