Schwangerschaft und Elternzeit: Ihre Rechte als werdende und frischgebackene Eltern im Job

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Schwangerschaft und Elternschaft sind einzigartige Lebensabschnitte, die spezielle arbeitsrechtliche Regelungen und Schutzmaßnahmen notwendig machen. In diesem Artikel informieren wir Sie über Ihre Rechte als schwangere Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer in Elternzeit. Wir erläutern, worauf Sie achten sollten und wie Sie sich gegen eventuelle Benachteiligungen zur Wehr setzen können.

Rechte während der Schwangerschaft

1. Mutterschutz

Der Mutterschutz startet sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit ist es Ihnen untersagt zu arbeiten, es sei denn, Sie stimmen dem ausdrücklich zu. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf zwölf Wochen.

2. Kündigungsschutz

Während Ihrer gesamten Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt sind Sie vor Kündigungen besonders geschützt. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen in dieser Phase nur in absoluten Ausnahmefällen und nur mit behördlicher Genehmigung kündigen.

3. Beschäftigungsverbot

Schwangere dürfen keine Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes gefährden könnten. Dazu zählen schwere körperliche Tätigkeiten, der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Nachtschichten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine sichere Tätigkeit zuweisen oder Sie von der Arbeit freistellen.

4. Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes bekommen Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse sowie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Dies dient dazu, finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Empfehlungen für die Schwangerschaft

1. Vermeiden Sie unnötigen Druck

Während der Schwangerschaft ist es entscheidend, sich nicht zu sehr unter Druck setzen zu lassen. Stress kann sowohl Ihre Gesundheit als auch die Ihres ungeborenen Kindes beeinträchtigen. Nehmen Sie sich die nötige Zeit und setzen Sie klare Grenzen gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Wenn der Druck zu groß wird, sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin über ein mögliches Beschäftigungsverbot.

2. Lassen Sie sich nicht manipulieren oder zu Kompromissen verleiten

Wenn Ihr Arbeitgeber versucht, Sie dazu zu bringen, auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten, sollten Sie sofort alarmiert sein. Diese Zeit ist dafür vorgesehen, dass Sie sich auf die Geburt vorbereiten und sich ausruhen können, während Ihr Gehalt weiterhin über die Krankenkasse und das Umlagesystem gezahlt wird. Verzichten Sie nur in absoluten Ausnahmefällen auf Teile des Mutterschutzes vor der Geburt.

3. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte

Seien Sie sich Ihrer Rechte bewusst und lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber verunsichern. Informieren Sie sich rechtzeitig über Mutterschutz, Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz, damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind.

Rechte während der Elternschaft

1. Elternzeit

Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind in Anspruch nehmen. Diese Zeit kann in bis zu drei Abschnitte unterteilt und teilweise auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes verteilt werden. Während der Elternzeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieses Recht steht Ihnen unabhängig vom Arbeitgeber zu, und solange Sie die Fristen für die Anmeldung Ihrer Elternzeit einhalten, kann der Arbeitgeber dem nicht widersprechen.

2. Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit steht Ihnen das Recht zu, in Teilzeit zu arbeiten, vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter und Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Sie können Ihre Arbeitszeit auf 15 bis 32 Stunden pro Woche reduzieren. Solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, ist Ihnen diese Teilzeit sicher. Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

3. Elterngeld

Eltern, die Elternzeit nehmen, haben Anspruch auf Elterngeld. Dieses beträgt normalerweise 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt und wird für maximal 12 bis 14 Monate gezahlt.

Empfehlungen für die Elternschaft

1. Entscheidungen nach Familiensituation treffen

Ihre Entscheidung für die Elternzeit sollte sich in erster Linie an den Bedürfnissen Ihrer Familie orientieren, nicht an den Erwartungen Ihres Arbeitgebers. Besprechen Sie mit Ihrem Partner, wie Sie die Elternzeit am besten aufteilen und gestalten können. Als Arbeitnehmer haben Sie hier die Oberhand und können unabhängig vom Arbeitgeber entscheiden.

2. Nutzen Sie Ihr Recht auf Teilzeitarbeit

Möchten Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, sollten Sie dieses Recht unbedingt nutzen. Es hilft Ihnen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren und gleichzeitig den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht zu verlieren.

3. Erwägen Sie als Vater, Elternzeit zu nehmen

Auch als Vater sollten Sie die Gelegenheit nutzen, Ihr Kind besser kennenzulernen und sich in Ihre Rolle als Elternteil einzufinden. Sie haben denselben Anspruch auf Elternzeit und Teilzeitarbeit wie Mütter. Lassen Sie sich nicht von möglichen Vorurteilen in bestimmten Branchen beeinflussen, sondern treffen Sie die Entscheidung, die für Sie und Ihre Familie am besten ist.

Arten von Schangerschafts- oder Elternschaftsdiskriminierungen und was Sie dagegen tun können

Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber schwangere Arbeitnehmerinnen oder Eltern in Elternzeit benachteiligen. Dies kann sich in verschiedenen Formen zeigen:

  • Verschlechterte oder unfaire Arbeitsbedingungen: Ein Beispiel hierfür ist, wenn eine schwangere Mitarbeiterin plötzlich mit schwereren oder unangenehmeren Aufgaben betraut wird, die sie zuvor nicht erledigen musste. Dies könnte als Versuch gewertet werden, die Mitarbeiterin zur Eigenkündigung zu bewegen.
  • Ungerechtfertigte Kündigungen: Ein typisches Beispiel ist die Entlassung einer schwangeren Mitarbeiterin unter dem Vorwand betrieblicher Erfordernisse, obwohl der wahre Grund ihre Schwangerschaft ist. Solche Kündigungen sind rechtswidrig und können gerichtlich angefochten werden.
  • Druck für eine verfrühte Rückkehr aus der Elternzeit: Manche Arbeitgeber üben Druck auf Eltern aus, damit sie ihre Elternzeit vorzeitig beenden. Sie drohen zum Beispiel mit dem Verlust des Arbeitsplatzes oder behaupten, dass die Stelle nicht länger freigehalten werden kann. Dies ist jedoch illegal, da Eltern ein gesetzlich garantiertes Recht auf Elternzeit haben.
  • Druck für ein Verzicht auf Elternzeit: Einige Arbeitgeber üben Druck auf Arbeitnehmer aus, damit sie gar keine Elternzeit nehmen. Sie suggerieren, dass dies negative Folgen für ihre berufliche Laufbahn haben könnte. Solche Aussagen sind diskriminierend und können als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewertet werden.
  • Druck für einen Verzicht auf Teile des Mutterschutzes vor der Geburt: Manche Arbeitgeber versuchen, schwangere Mitarbeiterinnen dazu zu bewegen, auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten und bis kurz vor der Entbindung weiterzuarbeiten. Dies ist jedoch nicht erlaubt, da der Mutterschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Ein Verzicht darauf muss ausdrücklich freiwillig von der Mutter entschieden werden.
  • Überstunden und Mehrarbeit: Eltern von Neugeborenen haben das Recht, Überstunden und zusätzliche Arbeit abzulehnen. Ein diskriminierendes Verhalten wäre, wenn ein Arbeitgeber versucht, Eltern zu Überstunden zu zwingen, indem negativen Folgen im Falle einer Ablehnung angedroht werden.
  • Nachträgliche Bestrafung: Nach der Elternzeit steht Ihnen das Recht zu, an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Ein Beispiel für Diskriminierung wäre, wenn der Arbeitgeber Ihnen nach der Elternzeit eine weniger attraktive Position zuweist oder Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten drastisch reduziert, um Ihnen so zu schaden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet Schutz vor solchen Diskriminierungen. Setzen Sie sich zur Wehr, indem Sie Ihren Arbeitgeber auf den Gesetzesverstoß hinweisen oder einen Anwalt einschalten, der Ihre Rechte durchsetzt. Zögern Sie nicht, damit sich die Situation schnell verbessert. Das deutsche Recht schützt Schwangere und Eltern besonders, da in dieser Zeit die Familie im Vordergrund stehen sollte und nicht das Arbeitsverhältnis oder der Arbeitgeber.

Fazit

Schwangerschaft und Elternschaft verändern vieles, auch im Job. Es ist essenziell, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie sich vor Benachteiligung und Diskriminierung schützen können.

Kontaktieren Sie mich jederzeit, um Ihre Situation zu besprechen, Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Ich berate Sie gerne.

Diesen Artikel und weitere finden Sie ebenfalls auf meiner Website.

Foto(s): Anja Jäger

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