Serbien: Subventionen für Investitionen in Serbien – III. Vertragskontrolle

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VI. Kontrolle der bestehenden Verträge nach den Regeln der neuen Verordnung?

Letztendlich ist darauf hinzuweisen, dass Kontrollen über die Erfüllung von Vertragsverpflichtungen nach den abgeschlossenen Verträgen über die Fördermittelzuteilung sowie die Entscheidung nach den durchgeführten Kontrollen entsprechend den Bestimmungen der neuen Verordnung für das Jahr 2019 durchgeführt werden.

VII. Aufhebung der Regeln der vorherigen Verordnung

Die Aufteilung der Investitionsprojekte und der Kriterien für die Analyse der Investitionsprojekte in Abhängigkeit von der Anzahl der anzustellenden Personen, bzw. davon, ob bis zu 100 oder mehr als 100 neue Arbeitsstellen geschaffen werden, wurde aufgehoben.

Die Regel, dass Fördermittel für Projekte zur Beherbergung in Hotels auf dem Gebiet der lokalen Selbstverwaltungseinheit zugeteilt werden können, auf welchem ein Kur- oder Luftkurort bestimmt wurde, wurde auch aufgehoben. Das gilt auch für die Regel, dass Fördermittel für Investitionsprojekte im Landwirtschaftssektor zugeteilt werden können. Ein früheres Verbot, dass keine Fördermittel für den Sektor der Logistikzentren zugeteilt werden können, wurde jetzt ausgelassen, sodass man sich jetzt zu diesem Zweck um die Fördermittel bewerben kann.

Das Rechtsinstitut „Investition von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien“ wird jedoch beibehalten und ist genau wie früher definiert.

Aus der Verordnung wurde die Definition des Begriffs „Zeitraum der garantierten Investition und Beschäftigung“ gestrichen. Wir sind der Meinung, dass es sich dabei um einen technischen Fehler handelt (oder der neue Begriff muss in einem künftigen Modell des Vertrages über die Fördermittelzuteilung definiert werden), weil sich die Verordnung auf den angeführten Begriff in Artikeln, die die Berichterstattung über die Realisierung des Investitionsprojektes und die Kontrolle sowie die Verfolgung von Vertragspflichten regeln, beruft (Art. 25, 26 der Verordnung). 

VIII. Beginn der Anwendung der neuen Verordnung

Am 19.01.2019 ist die neue Verordnung über die Bestimmung der Kriterien für die Fördermittelzuteilung zur Anziehung von Direktinvestitionen in Kraft getreten („Amtsblatt der RS“, Nr. 1/2019), die sich an die Tradition früherer Namen der Verordnungen anlehnt – „Verordnung über die Bedingungen und Art der Anziehung von Direktinvestitionen“

Für jede weitere Frage bezüglich der Fördermittelzuteilung für konkrete Investitionsprojekte steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.



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