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Serie „Modern Family“ - Abmahnung von Waldorf Frommer

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Weiter verzeichnen wir Anfragen wegen des Vorwurfs der unerlaubten Verbreitung von einzelnen Folgen oder ganzen Staffeln der beliebten TV-Serie „Modern Family“. Die genannten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen worden. Wie bei Abmahnungen im Filesharingbereich üblich, wird dem Abgemahnten vorgeworfen, einzelne Folgen oder ganze Staffeln der TV-Serie „Modern Family“ über sogenannte Filesharing-Netzwerke zum Download angeboten zu haben. Aktuell ist z.B. Die Folge „Modern Family – Rash Decisions“ Gegenstand einer Abmahnung.

Was wird gefordert?

  1. Wie bei Abmahnungen üblich, verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer relativ kurzen Frist. Ein vorformuliertes Exemplar der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

  2. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, dessen Höhe von der Anzahl der abgemahnten Folgen abhängt.

Bei einer einzigen Folge sollen insgesamt EUR 469,50 bezahlt werden. Der Betrag setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 300,00, der nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet wurde und Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 169,50 zusammen.

Wenn zwei oder mehr Folgen der Serie „Modern Family“ angeboten wurden, erhöht sich der Betrag auf EUR 682,00 bis EUR 956,00.

Wie reagiert man richtig?

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist absolute Vorsicht geboten. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall ohne Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt unterzeichnen. Auch ist dringend von der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abzuraten.

Eine Unterlassungserklärung muss nur der Täter oder Störer abgeben. Das heißt, nur der, der die Tat selbst begangen hat oder aber die Rechtsverletzung pflichtwidrig ermöglicht hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein offenes WLAN betrieben worden ist.

Ob Sie also in Ihrem konkreten Fall überhaupt verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hängt von diversen Faktoren ab und ist jedem konkreten Einzelfall zu überprüfen.

Was die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz angeht, so hängt Ihre Verpflichtung ebenfalls vom Einzelfall ab.

Unser Tipp:

Sollten Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer oder aber einer anderen Abmahnkanzlei erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Abmahnangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne per Email oder telefonisch.

In einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch informieren wir Sie über die Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Fall. Sie bekommen eine Risikoeinschätzung und Ihnen werden die Kosten erläutert, die für eine Beauftragung entstehen. Hierbei werden in aller Regel transparente Pauschalhonorare vereinbart, bei denen keine versteckten Zusatzkosten entstehen.

Folgende Vorteile können wir Ihnen bieten:

  • bundesweit tätig
  • kein Termin vor Ort notwendig
  • schnelle Kommunikation per Telefon, Email und Fax
  • kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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