Shameless - Waldorf Frommer-Abmahnung - was tun?

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Der Filmerechteinhaber Warner Bros. lässt das illegale Verbreiten seiner Serie „Shamless“ in Deutschland verfolgen. Diese Urheberrechtsverletzungen werden mit Waldorf Frommer-Abmahnungen aus München verfolgt. Die betroffenen Internetanschlussinhaber sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und mindestens € 519,50 Schadensersatz bezahlen.

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen Shameless – ist das Betrug?

Nein. Gehen Sie davon aus, dass Folgen der Serie über Ihren Anschluss angeboten wurden. Dies selbst dann, wenn Sie die Serie „Shameless“ über die Seite „Popcorn Time“ im Stream angeschaut haben. Diese Seite „Popcorn Time“ ist nur scheinbar eine Streaming-Seite. Tatsächlich benutzt sie das bittorrent Protokoll. Dies geht bereits aus Startseite hervor, auf der steht „Great movies. We're constantly searching all over the web for the best torrents from the most important sites.” Somit wurde eine Folge bzw. wurden mehrere Folgen über Ihren Anschluss illegal angeboten.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber auf, die Folgen nicht mehr über die Internettauschbörse bittorrent zu verteilen. Um dies sicherzustellen, soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung (Unterlassungsvertrag) unterschreiben, die ihn verpflichtet, bei einem Verstoß mehrere tausend Euro zu bezahlen. Des Weiteren fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Erstattung von Anwaltskosten und Schadensersatz. Der Schadensersatz liegt z. B. bei drei Folgen bei € 750,00, die Anwaltskosten sollen bei drei Folgen insgesamt € 215,00 betragen.

Wann haftet der Anschlussinhaber überhaupt?

Der Anschlussinhaber haftet für das Filesharing-Angebot von „Shameless“ über Bittorrent nur dann, wenn er selbst Täter war oder er (Verbots-) Pflichten verletzt hat. Solche Pflichten bestehen schon gar nicht gegenüber volljährigen Kindern oder dem/der Partner/in. In diesen Fällen haftet der Anschlussinhaber überhaupt nicht. Er ist auch nicht verpflichtet, den Täter zu nennen, wenn er es nicht weiß.

Dies sollten Sie nun tun:

Machen Sie keine Experimente mit einer „modifizierten“ Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet Sie genauso lebenslang und schützt Sie nicht vor den Kostenforderungen.

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