Sind Jochen Schweizer Gutscheine Zahlungsmittel?

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ProSiebenSat1 hat nach eigener Aussage kaum Hoffnung, die „Regulatorischen Unklarheiten“ rund um die Unternehmenstocher Jochen Schweizer / Mydays rechtzeitig vor Ablauf einer Frist ausräumen zu können. Die Deutsche Börse verlangt von ihren DAX-Unternehmen, innerhalb von 4 Wochen Zahlen zum abgelaufenen Geschäftsjahr vorzulegen.


Dazu sieht sich die Gruppe momentan wohl außerstande.


Hintergrund der aktuellen Turbulenzen ist der zukünftige Umgang des Medien-Konzerns mit der Unternehmenstocher Jochen Schweizer / Mydays. In der ausstehenden Bilanz sollen knapp 90 Millionen Euro als „nicht eingelöste Gutscheine“ verbucht worden sein. Problem damit: Es steht die fiskalische Neubewertung dieser Gutscheine als Zahlungsmittel an.


Auf diese Notwendigkeit ist ProSiebenSat1 offensichtlich mahnend hingewiesen worden, mahnend genug, um das Thema als „Regulatorische Unklarheit“ zu bezeichnen, die Bilanzpressekonferenz auf Ende April zu verschieben und auch Zweifel an der Aktionärsversammlung am 2. Mai aufkommen zu lassen. Möglich ist auch, dass interne Untersuchungen, z.B. im Bereich der Unternehmenscompliance, das aktuelle Vorgehen ausgelöst haben.


Für den auf Zahlungsdiensterecht fokussierten Rechtsanwalt Fabian Fritsch aus der Hamburger Hafencity hat das Zahlungsmittelthema eine erhebliche Auswirkung auf das Unternehmen, denn als Zahlungsmittel verjähren Gutscheine nicht mehr. Fritsch: „Das Geschäftsmodell des Verfall-Kalküls funktioniert dann nämlich nicht mehr.“


Rechtsanwalt Fritsch steht Unternehmen, die zum Thema Zahlungsmittel Beratungsbedarf haben, als Ansprechpartner zur Verfügung.


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