Sind Sie für Verpackungen registriert? Nein? Sollten Sie aber!

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Hersteller […] sind verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen.“ So lautet der § 9 VerpackG. Haben Sie sich schon registriert? Oder sogar schon eine Abmahnung bekommen? 

Das Gesetz gilt erst seit dem 01.01.2019, aber dennoch ist schon von etlichen Abmahnungen die Rede. Die meisten bekannten Fälle stammen von der DW Folienservice UG, die über die Kanzlei Zierhut IP Wettbewerbsverstöße abmahnt.

Das neue Verpackungsgesetz soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Recyclingquote erhöhen und damit dem Umweltschutz dienen. Zu den betroffenen Verpackungen gehören alle typischen Materialien wie Kartons, Luftpolsterfolien und Luftpolstertaschen.

Zur Durchsetzung des Gesetzes ist in § 7 VerpackG geregelt, dass sich Unternehmen, die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen, an Systemen zur Sammlung und Wiederverwertung der leeren Verpackungen beteiligen müssen. Kurzum: Sie sollen Geld dafür zahlen, dass Ihre leeren Verpackungen ordnungsgemäß verwertet werden.

Alle Hersteller, die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verwenden, müssen sich gemäß § 9 VerpackG bei der zentralen Stelle namens „LUCID“ registrieren lassen. Ohne diese Registrierung dürfen sie keinerlei Verpackungen mehr in den Verkehr bringen. Tun sie es doch, werden sie von Mitbewerbern rigoros abgemahnt. 

In den Schreiben der Kanzlei Zierhut IP wird unter anderem verlangt, eine „Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung“ abzugeben und die vierstelligen Kosten der Abmahnung zu übernehmen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, ist es dringend anzuraten, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung und entwickeln Sie mit dem Anwalt eine Verteidigung gegen die potentiell rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle dieser UG.

Außerdem: Registrieren Sie sich unbedingt umgehend beim Verpackungsregister!

Den gesamten Artikel finden Sie unter http://www.wkblog.de/sind-sie-fuer-verpackungen-registriert-nein-sollten-sie-aber/


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