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Soforthilfe bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer | Kostenfreie Ersteinschätzung

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Die Zahl der Verfahren beziehungsweise zunächst einmal der Abmahnungen wegen Filesharing im Internet bleibt konstant. Vorgeworfen wird dabei das unrechtmäßige Bereitstellen von Dateien wie Filme, Spiele oder Musik, deren Rechte bei Dritten liegen. Aufgrund einer somit stattgefundenen Urheberrechtsverletzung erhalten die entsprechenden Anschlussinhaber eine Abmahnung und ganz weit vorne ist dabei die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Need for Speed - ein Film als Anstoß für die Waldorf Frommer Abmahnung 

Erst kürzlich erhielt wieder einmal ein Inhaber eines Internetanschlusses eine Abmahnung dieser Kanzlei wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht. Ermittlungen hätten ergeben, dass über den entsprechenden Anschluss der Film Need for Speed im Internet zum Download angeboten wurde, ohne dass der Rechteinhaber – in diesem Fall die Constantin Film Verleih GmbH – eine Erlaubnis dafür erteilt hatte. In der Abmahnung wurden daraufhin die Rücksendung einer unterschriebenen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro gefordert.

Vorsicht vor voreiligen Entscheidungen

Auch wenn die Angst vor höheren Forderungen einen oft schnell lieber den Vergleichsbetrag bezahlen und die Erklärung unterschreiben lässt, sollte man mit vorschnellen Entscheidungen vorsichtig sein. Gerade bei solchen Abmahnungen sollte man keineswegs in Panik verfallen und vorzeitig auf die gestellten Forderungen eingehen.

Zum einen ist die geforderte und auch mitgelieferte Unterlassungserklärung so aufgebaut, dass darin die Schuld für den behaupteten Rechtsverstoß anerkannt wird. Hier sollte mit anwaltlicher Hilfe - wenn denn überhaupt - nur eine gut überlegte und den gesetzlichen Richtlinien ausreichende Erklärung versandt werden.

Auch die Schadenersatzforderungen sind häufig viel zu hoch angesetzt, sodass der Gang vor Gericht – auch wenn die Schuld nachgewiesen wird – geringere finanzielle Belastungen zur Folge hat.

Am wichtigsten ist die Verteidigung gegen eine solche Abmahnung allerdings auf Grund des Umstandes, dass in vielen Fällen die Klagen der Kanzleien vom zuständigen Gericht abgewiesen werden. Vor allem, wenn sich der Internetanschluss in einem Haushalt befindet, in dem mehrere Familienangehörige Zugriff auf das Internet haben, ist häufig kein eindeutiger Beweis der Täterschaft des Anschlussinhabers möglich. Da auch trotz einer bestehenden sekundären Darlegungslast des Beklagten meistens auch eine Schuld der Mitbewohner eine reine Vermutung bleibt, gehen viele Prozesse mit einem Freispruch aus. Es lohnt sich also durchaus, beim Empfang einer Abmahnung erst einen Anwalt zu konsultieren. Bestehende Fristen sollte man dabei aber nicht aus den Augen verlieren.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir für die außergerichtliche Interessenvertretung faire und transparente Pauschalanagebote bereit.


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