Sommer, Sonne, Cabrio-Saison …
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[image]Ist der Winter weg, runter mit dem Verdeck! Dieses Motto zeichnet eingefleischte Cabrio-Fans aus. Kein Wunder, vermittelt die Fahrt oben ohne doch ein gewisses Freiheitsgefühl. Allerdings kommt es auch schon einmal vor, dass technische Fahrzeugmängel die sommerliche Stimmung verhageln. Damit dieser Sommer zum Cabrio-Sommer wird, informiert die Redaktion von anwalt.de über zwei typische Situationen, in die jeder Eigentümer eines Cabrios kommen kann.
Unter Hochdruckreinigung
Die Situation ist vielen Cabrio-Fahrern vertraut: Vor der Waschstraße wird das gute Stück mit dem Hochdruckreiniger vorbehandelt. Im Wageninneren spielen sich dabei manchmal skurrile Szenen ab, wenn der Cabrio-Eigentümer verzweifelt versucht, mit Tempos zu verhindern, dass Wasser durch Dachritzen und Scheibenkanten eindringt. So erging es auch einem Brandenburger mit seinem Cabrio. Weil sich sein Cabrioverdeck bei der Hochdruckreinigung als undicht erweisen hatte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten und forderte den Kaufpreis zurückerstattet.
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg wies seine Klage aber ab. Im vorliegenden Fall war Wasser mit Hochdruck waagrecht auf die Kante des Verdecks gespritzt worden und so eine regelrechte Wasserflut ins Fahrzeuginnere gelangt. Zwar muss Waschstraße und Hochdruckreinigung auch mit einem Cabrio so möglich sein, dass das Fahrzeug dabei nicht beschädigt wird, bestätigten die Richter. Allerdings stand in der Betriebsleitung für das Cabrio, dass man den Wasserstrahl nicht direkt auf Stellen mit Dichtungen halten darf. Darum hätte der Autoeigentümer dem Personal der Waschstraße ganz leicht einen entsprechenden Hinweis geben und so verhindern können, dass der Wagen überschwemmt wird.
(OLG Brandenburg, Urteil v. 21.02.2007, Az.: 4 U 121/06)
Falten wegen Faltdeckmechanik
Besonders ärgerlich ist es für Cabrio-Anhänger, wenn die schöne Tour ins Freie als geschlossene Veranstaltung endet, weil das Verdeck klemmt und sich nicht öffnen lässt. So erging es der stolzen Besitzerin eines nagelneuen Cabrios. Immer wieder klemmte das Verdeck und ließ sich nicht öffnen oder schließen. Deshalb war das Fahrzeug Dauergast in der Reparaturwerkstatt. Schließlich zog die Cabrio-Eigentümerin vor Gericht und forderte den gezahlten Kaufpreis zurück.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in dem fehlerhaften Verdeck einen Sachmangel und gestand der Autoeigentümerin ein Rücktrittsrecht gegen Erstattung des Kaufpreises zu. Da es sich hier um ein Neufahrzeug gehandelt hatte, durfte die Klägerin davon ausgehen, dass das Verdeck sich ordnungsgemäß und zuverlässig öffnen und schließen lässt - und zwar permanent. In Anbetracht der speziellen Nutzung des Fahrzeugs als Cabrio, sei das sporadisch immer wieder klemmende Verdeck ein nicht nur unerheblicher Mangel, so die Richter.
(OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.01.2008, Az.: 1 U 152/07)
Das Redaktionsteam von anwalt.de wünscht Ihnen gute Fahrt und einen schönen Cabrio-Sommer!
(WEL)
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