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Sonderregelungen für Agrarland in Kroatien

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Bestimmte Grundstücke in der Republik Kroatien sind auf besondere Weise geschützt. Deswegen gelten für den Eigentumserwerb dieser Grundstücke, die in erster Linie Agrarland und bestimmte  Naturgebiete  sind, besondere Bedingungen.

Unter Agrarland versteht man landwirtschaftliche Flächen wie Äcker, Gärten, Wiesen, Weiden, Obstgärten, Olivenhaine, Weinberge und andere Flächen, die für landwirtschaftlichen Anbau verwendet werden können. Ausländische juristische und natürliche Personen können nicht Eigentümer von Agrarland sein, auβer wenn  es durch internationale Verträge oder durch Einzelbestimmung anders geregelt ist. Die Ausnahme von dieser Regelung ist zum Beispiel die Möglichkeit, dass ausländische juristische und natürliche Personen durch Erbschaft das Eigentum an einem solchen Land erwerben können.

Diese Beschränkung gilt auch genauso für Staatsangehörige der EU.  Staatsangehörige der EU können erst 7 Jahre nach dem EU-Beitritt Kroatiens, und möglicherweise einer Verlängerung der Frist um weitere 3 Jahre, Eigentum an Agrarland erhalten.

Dieselbe Regelung gilt auch für den Erwerb von Grundstücken in bestimmten  Naturgebieten, d.h. Reservaten, Nationalparks, Naturparks, Waldparks und dergleichen.

Eigentümer von Agrarland sind verpflichtet dieses Agrarland für die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten.

Es ist möglich die Bestimmung Agrarland in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsplan und anderen Vorschriften in Land für nicht landwirtschaftliche Zwecke zu ändern. Das Verfahren dafür wird nach einem vollstreckbaren Bescheid (Bescheid über die Baubedingungen, Bejahung des Hauptprojekts, Baugenehmigung), eingeleitet. Für die Umwandlung des Agrarlands in Bauland muss man wegen des geringeren Werts und der Verringerung der landwirtschaftlichen Fläche, die für die Republik Kroatien von Interesse ist, eine einmalige Gebühr je nach Größe der Parzelle bezahlen. Die zuständige Behörde, die den endgültigen Bescheid erlassen hat, mit dem der Bau genehmigt wird, stellt innerhalb von 8 Tagen nach Erlass dieses Bescheids, diesen dem zuständigen Amt der Landesverwaltung in der Gemeinde oder dem Verwaltungsamt der Stadt Zagreb zu. Diese Ämter werden den Bescheid über die Vergütung für die Umwandlung des Agrarlands aufgrund der Daten des zuständigen Finanzamts über den Marktwert des Baulands innerhalb der Bebauungszone  erlassen. Diese Gebühr kann von 2,5% bis sogar 50% des Marktwerts des Grundstücks betragen.

Über Agrarland, das Eigentum der Republik Kroatien ist, wird nach bestimmten Vorschriften verfügt. Für dieses Agrarland kann man einen Pachtvertrag für verschiedene Zwecke, z.B. Fischteiche, gemeinsame Weiden und Anderes,  schließen. Der Staat und natürliche und juristische Personen können ein, sich in ihrem Eigentum befindendes, landwirtschaftliches Grundstück  von annähernd gleichem Wert miteinander tauschen, um ihr Agrarland abzurunden. Agrarland in Staatseigentum wird nur ausnahmsweise zum Marktpreis, den die Agrarlandagentur bestimmt, verkauft.



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