Sorgerecht nach Trennung allein beantragen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Oft ist nach einer Trennung mit gemeinsamen Kindern die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes für die Kinder nun eine starke Belastung, weil die Eltern so zerstritten sind, dass gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Bereichen der elterlichen Sorge nicht mehr möglich sind. Es fehlt schlicht an der Möglichkeit einer notwendigen sachlichen Kommunikation der Eltern.

In diesem Fall wird der die Kinder hauptsächlich betreuende Elternteil zu Recht darüber nachdenken, ob es für die Kinder nicht besser wäre, wenn die sorgerechtlichen Entscheidungen (z.B. Schulauswahl, Kita-Besuch, Kontoeröffnung, Urlaube, Fernreisen, Umzüge, Gesundheitsfragen) vom betreuenden Elternteil allein getroffen werden.

Eine gute Möglichkeit den ständigen belastenden Streit auch für die Kinder abzustellen, ist die Erteilung einer die Streitthemen umfassenden schriftlichen Vollmacht für diese Bereiche. Hilfestellung kann insoweit durch jeden in Ehe- unf Familiensachen erfahrenen Anwalt gegeben werden. 

Wenn der andere Elternteil damit nicht einverstanden ist oder eine Vollmacht für die jeweiligen Bereiche erteilt, wird eine gerichtliche Antragstellung notwendig.

Die bestehenden Belastungen und Nachteile für die Kinder sind dann möglichst genau zu beschreiben, wenn der Antrag Erfolgsaussichten haben soll.

Soweit Kosten gescheut werden, wäre eine Vermittlung beim Jugendamt zu erwägen. Auch für etwaige Anträge auf Verfahrenskostenhilfe ist diese Bemühung zunächst zu empfehlen. Kann das Jugendamt nicht helfen, ist die Bewilligung von Kostenhilfe beim Gericht sehr viel wahrscheinlicher.

Rechtsanwalt Stefan Buri

In Bürogemeinschaft ASRA Rechtsanwälte    

Foto(s): ASRA

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Buri

Beiträge zum Thema