STEALTHING MIT EJAKULATION IST STRAFBAR

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Wer heimlich das Kondom abstreift und trotzdem (...?) zum Samenerguss kommt, der macht sich wegen sexuellem Übergriff strafbar. Das hat das Kammergericht in Berlin zum Aktenzeichen: 4 Ss 58/20 entschieden.

 

 Die Verurteilung erfolgte wegen sexuellem Übergriff. Zwar handelte es sich um einvernehmlichen Sex, aber unter der ausdrücklichen Bedingung, dass ein Kondom verwendet wird, was auch zuerst so geschah. Bei einem Stellungswechsel wurde dann aber das Kondom heimlich abgestreift (stealthing) und es kam zum ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr mit Samenerguss.

 

 Das im Internet oft als (äußerst fragwürdigen!) Trend beschriebene Stealthing hat hiermit zu Recht seine strafrechtliche Würdigung und Klärung erfahren. Wer bei ansonsten einvernehmlichem Sex die abgesprochenen Regeln verletzt, sei es durch Stealthing oder eben nicht abgesprochene Praktiken, handelt nicht mehr einvernehmlich und macht sich strafbar.

 

Neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte auch zu einer Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlung verurteilt.

 

Abgesehen davon, dass sich Stealthing schon aus gesundheitlichen Gründen verbietet, ist es eben ein sexuelles Verhalten gegen den Willen des Partners und damit mehr als nur ein spaßiger Trend oder eine Bagatelle.

 

Im konkreten Fall wurde der angeklagte Bundespolizist zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung und Zahlung von  Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.095,59 Euro an die Nebenklägerin, eine Polizeimeisteranwärterin, verurteilt.

Foto(s): Bruno /Germany auf Pixabay

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