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Sterne zu verkaufen: Fake-Bewertungen sind unzulässig

  • 3 Minuten Lesezeit
Diana Mittel anwalt.de-Redaktion
  • „Echte Bewertungen, die der hohen Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen gerecht werden“ oder „Top-Bewertungen, perfekt zugeschnitten auf Ihr Unternehmen“: Damit werben Marketing-Agenturen, die Bewertungen im großen Stil verkaufen.
  • Das Portal Holidaycheck wehrte sich gegen die Agentur Fivestar Marketing, die Bewertungen an Hoteliers verkaufte.
  • Da die Verfasser der Bewertungen nie in den Hotels genächtigt haben, stufte das Landgericht München die Bewertungen als gefälscht ein und erklärte sie für unzulässig.

Was sind Fake-Bewertungen?

Im Internet ist es ein Leichtes, Produkte zu filtern und Preise zu vergleichen. Ebenso einfach ist der Zugriff auf die Erfahrung von Kunden – in Form von Bewertungen. Was nach Transparenz klingt, täuscht – teilweise zumindest: Viele Bewertungen stammen von Nutzern, die mit dem bewerteten Produkt oder der Dienstleistung nie in Berührung gekommen sind.

Agenturen wie Fivestar Marketing, deren Fall vor dem Landgericht München landete, werben damit, dass Unternehmen durch positive Bewertungen den Umsatz steigern können. Das eigene Produkt oder die Dienstleistung werde mit positiven Bewertungen nämlich besser und höher in Suchmaschinen gelistet.

Genau solche Bewertungen verkauft die Agentur, z. B. ab 9,72 Euro für Google, Facebook oder Apps. Im Vergleich am teuersten sind Amazon-Bewertungen ab 19,40 Euro.

Die Agentur veröffentlicht den Auftrag für eingekaufte Bewertungen auf einer internen Plattform. Dadurch erhält ein Pool aus Testern Zugriff auf den Auftrag. Einzelne Tester können jetzt eine Bewertung auf dem entsprechenden Portal veröffentlichen – und sich so pro Auftrag ein bis drei Euro dazuverdienen.

Eigenen Angaben zufolge hat Fivestar Marketing bereits 340.805 Bewertungen von mehr als 167.000 Bewertern veröffentlicht.

Solche Bewertungen sind „Fake-Bewertungen“, wenn der Rezensent das Produkt oder die Dienstleistung nie gesehen bzw. genutzt hat – das macht die Bewertung nämlich frei erfunden. Der Ablauf bei anderen Agenturen, z. B. Lutendo oder Goldstar Marketing, ist ähnlich.

Wie entschied das Gericht im Fall Holidaycheck vs. Fivestar?

Da es sich bei den Bewertungen von Fivestar Marketing um Fake-Bewertungen handelte, klagte das Urlaubsportal Holidaycheck im Februar 2019 gegen die Agentur wegen unlauteren Wettbewerbs (Az.: 17 HK O 1734/19).

Das Landgericht München entschied, dass Fivestar Marketing ab sofort keine Hotelbewertungen verkaufen darf, wenn der Bewerter nicht tatsächlich im jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet hat. Weiterhin muss sie die Fake-Bewertungen löschen und Holidaycheck darüber Auskunft erteilen, von dem die erfundenen Bewertungen stammen.

Das Urteil erging in Form eines Versäumnisurteils, da trotz gerichtlicher Ladung kein Fivestar-Vertreter zur Verhandlung erschien.

Derzeit kennzeichnet Holidaycheck Hotels, bei denen Fake-Verdachtsfälle bestehen, mit einem Warnsymbol: „Dieses Hotel wird gerade von unserem Team beobachtet und geprüft.“

Fivestar Marketing argumentierte, dass Unzufriedenheit eher ein Grund zur Bewertung sei als Zufriedenheit. Das führe zu einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an negativen Rezensionen. Insofern schaffe die Agentur einen Anreiz, auch bei einer positiven Erfahrung zu bewerten. Die Argumentation überzeugte die Richter jedoch nicht.

So erkennen Sie Fake-Bewertungen

Um eine gefälschte Rezension zu erkennen, können Verbraucher einzelne Bewerter, Produkte oder Dienstleistungen genauer betrachten:

  • Wenn ein Bewerter z. B. viele Geschäfte und Restaurants an unterschiedlichen Standorten oder Produkte und Dienstleistungen hintereinander bewertet, ist das ein möglicher Hinweis auf eine gekaufte Bewertung. Sofern das Internetprofil ein Bewerterprofil anlegt, ist das einfacher nachzuverfolgen.
  • Auch bei mehreren positiven Bewertungen, die auf viele negative folgen, ist Vorsicht geboten. In einem solchen Fall entsteht der Verdacht, dass eine schlechte Gesamtbewertung quasi ausgeglichen werden soll.

Indizien für echte Bewertungen sind z. B. „Verifiziert“-Siegel – d. h., nur tatsächliche Kunden haben die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben – oder Kundenfotos, beispielsweise von Hotelzimmern oder sonstigen Produkten.

Einen verlässlichen Eindruck der Qualität eines Angebots können sich Verbraucher verschaffen, indem sie mehrere Quellen heranziehen und vergleichen.

Wie Sie Ihr Bewertungssystem transparent gestalten können

Betreiber von Internetportalen haben durchaus Möglichkeiten, Transparenz und Vertrauen für Bewertungen zu schaffen:

  • Setzen Sie Bewertungsrichtlinien auf und informieren Sie Verbraucher z. B. darüber, wer eine Bewertung abgeben darf, ob Bewertungen vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden oder wie Sie mit Beschwerden über Bewertungen umgehen.
  • Ein Angebot vermittelt Seriosität, wenn es Bewertungen verifiziert, d. h., wenn ausschließlich echte Kunden ein Produkt oder eine Dienstleistung bewerten dürfen.
  • Geben Sie Verbrauchern die Möglichkeit, verdächtige Bewertungen zu melden – so kommen Sie Falschbewertern schneller auf die Spur und können Nutzer sperren und verdächtige Accounts löschen.

(DMI)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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