Strafanzeige nach Karneval? Fachanwalt hilft!
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In der ausgelassenen Karnevalsstimmung kommt es immer wieder zu Vorfällen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Besonders häufig sind folgende Delikte:
1. Körperverletzung
Wenn Alkohol im Spiel ist, entstehen Streitigkeiten oft schneller als im Alltag. Ein harmloser Schubser, ein hitziges Wortgefecht oder ein unkontrollierter Faustschlag kann bereits als Körperverletzung gewertet werden. Die Strafen reichen hier von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe, je nach Schwere der Tat.
2. Trunkenheit im Verkehr
Viele Karnevalisten unterschätzen, wie schnell sie nach einer durchzechten Nacht ihren Führerschein verlieren können. Schon ab 0,3 Promille in Verbindung mit unsicherer Fahrweise kann eine strafbare Trunkenheitsfahrt vorliegen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wird, gilt als absolut fahruntüchtig – selbst auf einem E-Scooter oder Fahrrad. Die Folge kann der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
3. Sexuelle Belästigung
Karneval ist eine Zeit des ausgelassenen Feierns, doch nicht jeder Flirt ist gewünscht. Wenn eine Person sich bedrängt oder angefasst fühlt, kann schnell eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erfolgen. Schon eine ungewollte Berührung kann ausreichen, um eine strafrechtliche Verfolgung auszulösen.
4. Diebstahl und Sachbeschädigung
In der Feierlaune nehmen viele Menschen Dinge mit, die nicht ihnen gehören – sei es aus Spaß oder aus Versehen. Doch ein entwendeter Hut aus einer Kneipe, ein fremdes Karnevalskostüm oder ein mitgenommener Bierkrug kann bereits als Diebstahl gewertet werden. Wer zudem randaliert oder Gegenstände beschädigt, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.
5. Amtsanmaßung
Viele Karnevalskostüme sehen täuschend echt aus – ob Polizeiuniform, Rettungssanitäter oder andere hoheitliche Berufe. Doch wer sich als Amtsträger ausgibt und dabei den Anschein erweckt, eine offizielle Funktion auszuüben, kann sich wegen Amtsanmaßung strafbar machen.
Was tun, wenn eine polizeiliche Vorladung ins Haus flattert?
Wenn nach der Karnevalszeit eine Vorladung von der Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt, sollten Sie besonnen handeln. Folgende Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:
1. Keine unüberlegte Aussage machen
Viele Menschen glauben, dass sie die Sache „aufklären“ können, indem sie der Polizei eine Erklärung abgeben. Doch das kann schnell nach hinten losgehen. Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.
2. Ihr Schweigerecht nutzen
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und das sollten Sie auch tun. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
3. Nicht zur polizeilichen Vorladung erscheinen
Viele Betroffene fühlen sich verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen. Doch eine Vorladung ist keine Pflicht! Sie müssen nicht zur Polizei gehen und dort aussagen. Es gibt keine rechtlichen Konsequenzen, wenn Sie nicht erscheinen.
4. Sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Nur ein erfahrener Anwalt kann beurteilen, ob eine Aussage sinnvoll ist oder ob es bessere Verteidigungsstrategien gibt. Lassen Sie sich nicht von der Polizei zu einer unüberlegten Aussage drängen!
5. Beweise sichern
Falls Sie Zeugen oder Beweise haben, die Ihre Unschuld belegen, sollten Sie diese sichern. Das können Fotos, Videos oder Nachrichten sein, die belegen, dass Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen.
Dr. Maik Bunzel – Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Wenn Sie nach Karneval eine Anzeige erhalten haben oder eine polizeiliche Vorladung bekommen, sollten Sie sofort handeln. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie kompetent und engagiert.
Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit tätig und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Er übernimmt für Sie:
✅ Prüfung der Vorwürfe – Analyse der Ermittlungsakte und Einschätzung der Beweislage.
✅ Individuelle Verteidigungsstrategie – Abhängig von Ihrer persönlichen Situation und den erhobenen Vorwürfen.
✅ Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und Polizei – Er übernimmt die komplette Korrespondenz für Sie.
✅ Verfahrenseinstellung anstreben – In vielen Fällen kann ein Verfahren schon im frühen Stadium eingestellt werden.
📞 Soforthilfe bei polizeilichen Vorladungen oder Strafanzeigen: 0151 21 778 788
Sie können Dr. Maik Bunzel jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite kontaktieren. Ein erstes Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Fazit
Die Karnevalszeit bringt Freude, kann aber auch schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer eine Anzeige erhält, sollte keine voreiligen Entscheidungen treffen, sondern sich professionelle Unterstützung holen.
Ob Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, sexuelle Belästigung oder Diebstahl – viele Vorwürfe lassen sich mit der richtigen Verteidigungsstrategie entkräften oder abmildern.
Verlassen Sie sich auf die Erfahrung und Expertise von Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht. Ein frühzeitiger Kontakt kann entscheidend sein, um negative Folgen zu vermeiden!
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