Strafbefehl erhalten?

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Strafbefehl erhalten?


Eine beunruhigende Nachricht und es ist verständlich, dass Sie jetzt viele Fragen haben und verunsichert sind. Um erste Abhilfe zu schaffen, sind folgende Informationen für Sie wichtig, um sich den nötigen Überblick über Ihre Situation zu verschaffen:

Einspruchsfrist beachten: Sie haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen oder durch Ihren Anwalt einlegen zu lassen.

  • Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls. Ein Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingereicht werden.
  • Rechtliche Beratung suchen: Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen. Ich kann Ihnen helfen, die Vorwürfe zu verstehen, die im Strafbefehl erhoben werden, und Sie über Ihre Möglichkeiten beraten, insbesondere ob ein Einspruch sinnvoll ist.
  • Strafbefehl genau lesen: Lesen Sie den Strafbefehl gründlich, um die genauen Vorwürfe, die Höhe der Strafe und die Rechtsfolgen zu verstehen. Dies umfasst auch die Angabe der gesetzlichen Bestimmungen, auf die sich der Strafbefehl stützt.
  • Einspruch abwägen: Ein Einspruch führt zu einer Gerichtsverhandlung, in der die Vorwürfe nochmals geprüft werden. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und die Strafe muss akzeptiert werden. Wir besprechen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Folgen der Rechtskraft verstehen: Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Frist rechtskräftig. Dies bedeutet, dass Sie die festgelegte Strafe akzeptieren und keine weitere Möglichkeit mehr haben, den Fall gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • Geldstrafe zahlen: Wenn Sie keinen Einspruch einlegen und der Strafbefehl rechtskräftig wird, müssen Sie die festgesetzte Geldstrafe bezahlen. Achten Sie darauf, die Zahlung fristgerecht zu leisten, um zusätzliche Kosten oder Maßnahmen zu vermeiden.
  • Auch Haftstrafen bis zu einem Jahr können durch Strafbefehl festgesetzt werden.
  • Auswirkungen auf das Führungszeugnis: Überprüfen Sie, ob die Strafe in Ihr Führungszeugnis eingetragen wird. Kleinere Geldstrafen oder Bewährungsstrafen werden unter bestimmten Bedingungen nicht eingetragen. Dies kann für Ihre berufliche und persönliche Zukunft wichtig sein.
  • Weitere rechtliche Konsequenzen: Ein Strafbefehl kann auch andere Konsequenzen haben, z.B. auf Ihre Fahrerlaubnis oder berufliche Zulassungen. Hierüber kläre ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf.

Indem Sie diese Punkte beachten und sich rechtzeitig beraten lassen, können Sie die bestmöglichen Entscheidungen im Umgang mit einem Strafbefehl treffen.

Foto(s): www.legal-weiss.de

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