Strafbefehl – was tun, wenn Sie einen gelben Brief vom Gericht erhalten?

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Was ist ein Strafbefehl?

Kurz gesagt: Der Strafbefehl ist die „prozessuale Abkürzung“ des Strafverfahrens ohne Hauptverhandlung und ohne richterliche Anhörung. Wenn bestimmte Voraussetzungen nach der StPO vorliegen (so z.B. nicht bei Verbrechen oder nur dann, wenn Geldstrafe verhängt werden soll), kann die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen. In der Regel wird der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft schon vorformuliert und vom Richter nach kurzer Prüfung nur noch unterschrieben.

Der Vorteil für die Justiz: Deutlich weniger Arbeit!

Der Nachteil für den Beschuldigten: Er hat keine Möglichkeit, seine Sicht der Dinge zu präsentieren oder selber Beweisanträge zu stellen. Außerdem läuft ab Zustellung des Strafbefehls bei dem Beschuldigten eine Frist von zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann, wie ein Urteil, vollstreckt werden.

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten habe?

Sie haben ab Erhalt des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, dagegen einen Einspruch einzulegen (vgl. § 410 StPO). Diesen können Sie entweder schriftlich erheben oder zu Protokoll der Geschäftsstelle direkt bei Gericht. Sie können jedoch auch einen Rechtsanwalt damit beauftragen, den Einspruch für Sie einzulegen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sichergehen können, dass der Einspruch fristgerecht und in korrekter Form eingelegt wird.

Der Einspruch kann gegen den Strafbefehl als ganzes oder auch auf Teile oder der Höhe der Geldstrafe nach eingelegt werden. Auch hierbei kann Sie ein Rechtsanwalt umfassend beraten.

Wenn der Einspruch ordnungsgemäß eingelegt worden ist, ist die „prozessuale Abkürzung“ des Strafverfahrens beendet und das Gericht wird einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen.

Es gibt jedoch Konstellationen, in denen ein Einspruch nicht ratsam ist: So ist zu beachten, dass Strafbefehle immer eine sogenannte Geständnisfiktion enthalten. Das bedeutet, wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren und zahlen, gilt das wie ein Geständnis. Ein Geständnis wirkt im normalen Strafverfahren in der Regel strafmildernd. Ist also eine Verteidigung gegen den Vorwurf nahezu ausgeschlossen (z.B. wegen eindeutiger Beweise oder weil keine anderen strafmildernden Gründe vorliegen), würde bei einem Einspruch das Risiko bestehen, dass die Bestrafung im Falle der Verurteilung härter ausfällt. In diesem Fall ist es vermutlich besser, keinen Einspruch einzulegen und die Geldstrafe zu zahlen. Auch hier wird Sie ein erfahrener Rechtsanwalt beraten können.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

In einem Strafbefehlsverfahren fallen zum einen Gerichtskosten und zum anderen die Kosten der Verteidigung an.

Die Gerichtskosten richten sich nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (sog. GKG) und hängen von der Höhe der festgesetzten Geldstrafe ab. Bei einer Geldstrafe bis zu EUR 1.000 fällt beispielsweise eine Gerichtsgebühr von EUR 29,00 an.

Der Verteidiger kann seine Gebühren ebenfalls nach der Gebührenordnung (sog. RVG) berechnen. Üblicherweise verlangen Strafverteidiger jedoch Pauschalsätze. Im Falle eines Strafbefehls, gegen den Einspruch eingelegt werden soll und der dann in ein normales Strafverfahren übergeht, muss je nach Komplexität mit Rechtsanwaltskosten von bis zu EUR 800 gerechnet werden.

Plan B – Die Fachanwaltskanzlei

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