Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung: Akzeptieren kann ruinieren!

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Ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung mag auf den ersten Blick wie eine bequeme Lösung erscheinen – keine Verhandlung, keine Öffentlichkeit, schnelle Erledigung. Doch die Entscheidung, diesen hinzunehmen, kann schwerwiegende Folgen haben. Wer den Strafbefehl einfach akzeptiert, riskiert langfristige Konsequenzen, die oft unterschätzt werden.


Warum ist ein Strafbefehl so gefährlich?


Ein Strafbefehl ist kein harmloses Schreiben der Staatsanwaltschaft, sondern ein echtes Urteil – nur eben ohne Gerichtsverhandlung. Wer ihn akzeptiert, bekommt eine Eintragung ins Bundeszentralregister und unter Umständen ins Führungszeugnis. Das kann für Beamte, Geschäftsführer, Unternehmer oder Freiberufler dramatische Folgen haben. Berufliche Nachteile, der Entzug von Gewerbeerlaubnissen oder der Verlust von öffentlichen Aufträgen sind realistische Risiken. Zudem kann die Geldstrafe erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen.
Beispielsweise durch die Gefahr der Einziehung, also der staatlichen Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Vorteile. Dies kann dazu führen, dass nicht nur die vermeintlich hinterzogenen Steuern, sondern auch weitere Vermögenswerte eingezogen werden.


Erwähnenswert ist zudem, dass ein Strafbefehl den Prozess einer angestrebten Einbürgerung erheblich gefährden kann, da eine rechtskräftige Verurteilung in den meisten Fällen ein Ausschlusskriterium für die zur Entscheidung berufenen Behörde darstellt.


Warum Sie sich gegen den Strafbefehl wehren sollten


Ein Strafbefehl basiert ausschließlich auf den Ermittlungsergebnissen der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft – eine inhaltliche richterliche Überprüfung findet nicht statt. Fehlerhafte Berechnungen, unklare Sachverhalte oder entlastende Beweise werden oft nicht ausreichend berücksichtigt. Wer den Strafbefehl einfach hinnimmt, vergibt die Chance, sich gegen möglicherweise unberechtigte Vorwürfe zur Wehr zu setzen.


Wie sollten Sie reagieren?

  • Keinesfalls vorschnell zahlen oder den Strafbefehl akzeptieren! Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um den Einspruch einzulegen.
  • Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Alles, was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
  • Unverzüglich einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.


Was kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Sie tun?

  • Einspruch einlegen: Innerhalb der Frist kann ein spezialisierter Anwalt den Strafbefehl anfechten, um eine Gerichtsverhandlung zu erzwingen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
  • Strafmaß reduzieren oder Einstellung erreichen: In vielen Fällen ist es möglich, eine geringere Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – insbesondere, wenn Fehler in der Berechnung des hinterzogenen Betrags oder Verfahrensmängel vorliegen.
  • Individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln: Jede steuerliche Konstellation ist einzigartig. Eine spezialisierte Verteidigung kann entscheidend sein, um eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe abzuwenden.


Fazit: Strafbefehl nicht einfach akzeptieren!
Ein Strafbefehl ist keine Lappalie, sondern kann weitreichende Folgen haben – für Ihre berufliche Zukunft, Ihre finanzielle Lage und Ihr Strafregister. Lassen Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, um Ihre Rechte optimal zu verteidigen. Nur wer sich wehrt, kann schlimmere Konsequenzen verhindern!



Sie brauchen Unterstützung? Wenn Sie mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie mich für eine diskrete und professionelle Ersteinschätzung – gemeinsam entwickeln wir eine optimale Verteidigungsstrategie!

Foto(s): https://www.strafrecht-wuerzburg.de/Strafverteidiger_Wuerzburg_-_Strafbefehl

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