Ermittlungen rund um den Impfpass

  • 3 Minuten Lesezeit

In über 3500 Fällen laufen Ermittlungen in Bezug auf gefälschte Impfpässe. Das ist die doch hohe Zahl, die seit einiger Zeit in den Medien kursiert. Die in Betracht kommenden Straftatbestände sind so vielfältig wie die Handlungen selbst, die in diesem Bezug strafrechtlich relevant werden können. Im Folgenden soll durchleuchtet werden, wann ein Gebrauchen eines Impfpasses vorliegen kann. Sie werden erstaunt sein, zu welchem Zeitpunkt ein solcher vorliegt.

Der gelbe Impfpass der Weltgesundheitsorganisation WHO ist ein international anerkanntes und empfohlenes Dokument, das allen bekannt ist und auch für Reisen ins Ausland genutzt werden kann. Viele Länder verlangen bei der Einreise den gelben Impfpass, der den Richtlinien der WHO entspricht und alle Angaben auch in englischer und französischer Sprache enthält. In der Regel wird der Impfpass bei der ersten Impfung im Säuglingsalter ausgestellt. Ist dieser verloren gegangen, erhält man kostenlos in Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt einen neuen Impfpass. Seit vergangenem Sommer existiert daneben der digitale Impfnachweis. Dieser stellt neben dem gelben Papier die zusätzliche Möglichkeit, beispielsweise Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff mit dem Handy digital verwalten. Man kann sich Apps herunterladen, um die Impfzertifikate, also die QR-Codes einzuscannen. Diesen QR-Code erhält man unmittelbar nach der Impfung beim Arzt. Alternativ kann man sich den QR-Code auch nachträglich nach Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten Impfung an. 

In der angespannten pandemischen Situation gibt es an zahlreichen Hotspots der Stadt die Möglichkeit, an einen gelben Ausweis zu gelangen. Neuerdings nehmen nämlich manche die Möglichkeit wahr, solche Impfpässe zu „kaufen“. Die Kosten hierfür liegen zwischen 200 Euro und 500 Euro. Für den Fall, dass man ein solches Exemplar erworben hat, inklusive zwei Stickern (versteht sich von selbst), stellt sich die Frage, wann dieser Ausweis gebraucht wird. Das ist eine entscheidende Frage, denn: nunmehr soll jeder Gebrauch strafbar sein. 

So weit, so verständlich. Aber in welchem Moment macht man von diesem gefälschten Ausweis als Privatperson Gebrauch? Um das beantworten zu können, macht es durchaus Sinn, sich zu vergegenwärtigen, aus welchem Grund ein solcher Impfpass zugelegt worden ist. Den meisten wird es wohl darum gehen, ein Restaurant zu besuchen, ins Kino oder in die Stadt zu gehen. Man könnte also meinen, dass ein Gebrauch des Impfausweises dann vorliegt, wenn man beim Betreten seines Lieblingslokals sein Handy aus der Tasche holt, den QR-Code aus der Corona-Warn-App von den Mitarbeitern einscannen lässt und seinen Ausweis vorzeigt. Keine Frage, das stellt ein Gebrauch des Impfpasses dar. Aber: ein Gebrauch liegt bereits dann vor, wenn man mit dem gelben Heftchen eine Apotheke seiner Wahl aufsucht und nach der Kopie dessen und seines Ausweises die Erstellung eines QR-Codes in Auftrag gibt, sich also den digitalen Impfausweis zulegen will. Bereits dann wird zum Straftatbestand des Gebrauchens eines gefälschten Impfausweises angesetzt. Diese Handlung fällt somit unter den Tatbestand einer strafrechtlich relevanten Handlung. 

Die betroffene Person gab im ersten Mandantengespräch an, den Ausweis nicht benutzt zu haben. Die Apothekerin habe gesagt, dass bei Erstellung des digitalen Impfausweises etwas nicht stimme und man am nächsten Tag vorbeischauen solle. Der Beschuldigte nahm dies zur Kenntnis und ging zurück nach Hause. Noch am selben Abend klopfte es an der Tür: zwei Polizisten eröffneten ihm den Vorwurf und beschlagnahmten im Rahmen der Ermittlungen das Handy des Beschuldigten. Mich kontaktierte er, als er den Beschluss über die Beschlagnahme des Handys im Briefkasten vorfand. Der Beschuldigte hat nicht verstehen können, warum ihm der Vorwurf des Gebrauchens eines gefälschten Impfausweises gemacht wird. Zugegeben: das Strafrecht zeigte in der Vergangenheit eine Strafbarkeitslücke, die aber nunmehr geschlossen worden ist. Wer also einen gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorzeigt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten, kann sich strafbar machen. Mein Tipp: wenn die Apothekerin unsicher wirkt und sie erstmal nach Hause schickt: kontaktieren Sie auf dem Weg dorthin also im besten Fall sofort einen Rechtsbeistand. Dieser kann sie über das aufklären, was folgen wird, sodass sie vorbereitet werden. Unter Umständen kann auch verhindert werden, dass Sie etwas Falsches sagen, wenn die Beamten bei Ihnen im Wohnzimmer stehen.

Foto(s): Foto von Markus Winkler von Pexels

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou

Beiträge zum Thema