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Straftaten im Bereich des Internet und Computers

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Im Zeitalter von Internet ist die sogenannter "Cyberkriminalität" stark verbreitet.

Die Erscheinungsformen sind sehr vielfältig; Beispiele sind Internetbetrug, das Ausspähen von Daten, Verstöße gegen das Verbreitungsverbot oder den Jugendmedienschutz, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzung, Cyber-Terrorismus, Cyber-Mobbing, Volksverhetzung sowie das Verbreiten von Kinderpornographie.

In Deutschland stellt das Bundeskriminalamt (BKA) eine Steigerung solcher Straftaten fest. Der Hauptanteil von Internetstraftaten stellen Betrugsdelikte, wie der Warenkreditbetrug dar. Daneben spielen auch Delikte wie Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, Datenveränderung und Computer-Sabotage sowie das Ausspähen von Daten eine große Rolle. Auch das sogenannte "Phishing" ist dabei auf dem Vormarsch. Jährlich entsteht durch die "Cyberkriminalität" ein Schaden im zweistelligen Millionenbereich.

Nicht zuletzt wegen diesem Punkt ist ein verstärktes Vorgehen seitens der Strafverfolgungsbehörden zu erkennen. Im Falle einer Verurteilung drohen darüber hinaus existenzbedrohliche zivilrechtliche Forderungen. Es ist daher zwingend erforderlich sich durch auf dem Gebiet des Internetstrafrechts tätige Verteidiger vertreten zu lassen.


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