Streit der Eltern über Corona-Impfung der Kinder: Wer entscheidet?

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Bei Uneinigkeit der Eltern über die Corona Impfung ihrer Kinder kann ein Familiengericht per richterlichen Beschluss die Entscheidung auf einen Elternteil übertragen.

Nach § 1628 S. 1 BGB kann ein Familiengericht, wenn sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von entscheidender Bedeutung ist, nicht einigen können, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung hierüber einem Elternteil übertragen.

Die Entscheidung über die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen ist generell eine Angelegenheit von entscheidender Bedeutung im Sinne des § 1628 BGB.

Die aufgrund dieser Vorschrift zu treffende Entscheidung des Familiengerichts hat sich nach dem Kindeswohl zu richten. Die Entscheidungskompetenz ist daher dem Elternteil zu übertragen, dessen Intention dem Wohl des Kindes am besten entspricht. 

Bei Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge ist dies in der Regel der Elternteil, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit  das für das Wohl des Kindes bessere  Konzept verfolgt.

Nach der Rechtsprechung gilt im Hinblick auf die Corona- Impfungen, dass grundsätzlich demjenigen Elternteil die Entscheidungsbefugnis zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Impfempfehlungen der beim Robert Koch Institut angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) als medizinischer Standard anerkannt.

Das OLG Frankfurt am Main hat daher entschieden, dass die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung bei einer vorhandenen Empfehlung der  Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet.

Welchen Kindern wird jedoch die Covid-19 Impfung empfohlen? (Stand Januar 2022):

Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren eine Corona-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer).

Zusätzlich empfiehlt die STIKO Kindern im Alter von 5-11 Jahren, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19- Erkrankung haben, die COVID-19 Impfung mit dem vorbenannten Impfstoff.

Eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für nicht vorerkrankte Kinder im Alter von 5-11 Jahren besteht derzeit nicht.

Sind die Eltern von Kindern daher bezüglich der Impfung uneins, spricht nach derzeitiger Rechtslage vieles dafür, dass ein Gericht dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis überträgt, der der STIKO-Empfehlung für die Impfung folgt.


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