Studienplatzklage Sommersemester 2023

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Auch dieses Jahr werden sich wieder etliche Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Studienplatz bewerben. Ebenso wird es parallel dazu auch wieder gerichtliche Eilverfahren geben, in denen (vorläufig) entschieden wird, ob die jeweiligen Kapazitätsberechnungen der Hochschulen, an denen man sich beworben hat, ordnungsgemäß und korrekt zustande gekommen sind oder ob es nicht doch noch freie bzw. verdeckte Kapazitäten im Falle der Ablehnung gibt.

Wozu dient eine Studienplatzklage?

Die Studienplatzklage ist ein juristisches Instrument, um den freien Zugang zu einer Ausbildungseinrichtung  zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Grundrecht auf freie Berufswahl dar, welches in Art. 12 Abs. 1GG im Grundgesetz verankert ist. Eine Einschränkung diese Grundrechts auf den freien Zugang zum Studium befindet sich  in der Festlegung des Numerus Clausus (NC). Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ist dabei nur verletzt, wenn die Kapazitäten des gewünschten Studienganges einer Hochschule nicht ausgeschöpft sind. Die Verletzung des Gebots der Kapazitätserschöpfung, d.h. die Hochschule gilt es im gerichtlichen Verfahren nachzuweisen, da die Hochschulen verpflichtet sind, bis zur Grenze des Zumutbaren Studienplätze zur Verfügung zu stellen.

Ob die jeweilige Ausbildungskapazität also tatsächlich erschöpft ist, lässt sich  durch ein gerichtliches (Eil)Verfahren überprüfen. 

Voraussetzungen für die Studienplatzklage

Um gegen einen Ablehnungsbescheid zu klagen, muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber natürlich in der Regel zunächst frist- und formgerecht auf den Studienplatz bewerben. Dies alleine reicht aber nicht aus, um im Falle der Ablehnung klagen zu können. Als zweiten notwendigen Schritt muss zusätzlich ein sog. außerkapazitärer Zulassungsantrag gestellt werden, der ebenfalls an Form- und Fristvorschriften gebunden ist. Ein zuvor form- und fristgerecht gestellter außerkapazitärer Antrag auf Zulassung in den gewünschten Studiengang ist unerlässlich, um den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Wird dieser Antrag nicht gestellt, ist eine Studienplatzklage im Falle der Ablehnung nicht erfolgversprechend. Zu beachten ist, dass es für die 16 Bundesländer unterschiedliche Fom- und Fristvorschriften für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gibt, so dass es sich empfiehlt, sich frühzeitig darüber zu informieren, da bereits am 15.01.2023 diese Frist in einigen Bundesländern abläuft. Das klingt paradox, ist aber letztlich dazu gedacht, abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber davon abzuhalten, den gerichtlichen Weg im Falle der Ablehnung zu bestreiten. Daher ist in einigen Bundesländern die Frist für den außerkapazitären Zulassungsantrag so früh gesetzt. 

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen zunächst maßgeblich von der Art des Studienganges ab. Eine sog. Studienplatzklage ist grundsätzlich umso erfolgsversprechender, desto weniger Antragstellerinnen und Antragsteller in dem jeweiligen Studiengang klagen. Demnach verringern sich die Erfolgsaussichten, wenn die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller steigt, da dann oft das Losverfahren oder ein Ranking über die aufgedeckten Studienplätze entscheidet.

Bei Studienplatzklagen sonstiger Fächer, die nicht unter die „Hochschulstart-Fächer“ fallen, sind die Chancen in der Regel hoch, einen Studienplatz zu erreichen, so insbesondere bei den Studiengängen Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Lehramt, BWL, VWL, Informatik, Soziale Arbeit.

In vielen Fällen konnten sich TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte Rechtsanwälte mit den Hochschulen über die Vergabe des Wunschstudienplatzes auch einigen, so dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr notwendig war.

Es muss jedoch festgehalten werden, dass die Chancen einer Studienplatzklage immer individuell zu betrachten sind und deshalb erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte fähig sind, diese im Hinblick auf die Sachlage des Einzelfalls konkret einzuschätzen. Insoweit empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn die Studienplatzklage eine Option sein soll, den Wunschstudienplatz zu erhalten. 

Wie lange dauert das Verfahren einer Studienplatzklage?

Auch die Dauer der Eil- und Klageverfahren einer Studienplatzklage kann leider sehr unterschiedlich sein. So werden die frühesten Entscheidungen regelmäßig zum Ende des Aprils im Sommersemester bzw. zum Ende des Oktobers im Wintersemester bekannt gegeben. Die jeweils zuständigen Verwaltungsgerichte sind jedoch in der Regel bemüht, die Anträge im Eilverfahren schnellstmöglich zum Semesterbeginn zu entscheiden. 

Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage?

Die Kosten einer sog. Studienplatzklage setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, die – je nach Bundesland und Studiengang – stark variieren können.

Neben den Gebühren der eigenen anwaltlichen Vertretung gibt es Gerichtskosten der Verwaltungsgerichte sowie auch Kosten der Rechtsanwälte der jeweiligen Hochschule, soweit sich diese anwaltlich vertreten lassen. 

Die Kosten der am Verfahren Beteiligten sind gesetzlich geregelt und richten sich regelmäßig nach den festgesetzten Streitwerten. 

Wer kann mich bei einer Studienplatzklage unterstützen?

TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit  Sitz in Köln und Kontaktstellen in der Freien und Hansestadt Hamburg, München und Frankfurt.

Für das kommende Sommersemester 2023 empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig (!) über die Möglichkeiten einer sog. Studienplatzklage zu informieren.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und betreuen Sie, soweit dies erforderlich ist, auch im gerichtlichen Verfahren.

Wir bieten Ihnen weiterhin eine individuelle und vor allem gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.

Auch wenn Sie nicht aus Hamburg kommen und deshalb keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, beraten wir Sie gerne. Für Studienplatzklagen ist ein persönlicher Kontakt weder notwendig noch erfolgsversprechender.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Bewerbung. 

Foto(s): DOC RABE Media - Fotolia; pexels-pixabay-267885

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