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Rechtstipps von Fachanwälten für Verwaltungsrecht
Fragen und Antworten
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Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren. -
Verwaltungsrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet Verwaltungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Verwaltungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen. -
Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
Das Verwaltungsrecht regelt das Handeln der ausübenden Gewalt des Staates gegenüber seinen Bürgern in Form der Verwaltung. Des Weiteren zählt zum Verwaltungsrecht das Recht, welches die verwaltungsinternen Abläufe bestimmt. Das Verwaltungsrecht ist wie das Verfassungsrecht Teil des Öffentlichen Rechts. Dieses regelt im Rahmen der Gewaltenteilung über die Exekutive hinaus auch Legislative und Judikative. Im weiteren Sinne ist das Verwaltungsrecht dabei vom Staatsrecht umfasst, im engeren Sinne fallen nur das Staatsorganisationsrecht und das jeweils durch Grundrecht geregelte Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
Da staatliches Handeln Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche hat, ergibt sich eine Fülle an Vorschriften. Verwaltungsrecht lässt sich dabei unterscheiden in das allgemeine Verwaltungsrecht, welches allgemein gültige Regeln für die Verwaltung beinhaltet, und das besondere Verwaltungsrecht, das bestimmte Teilbereiche wie etwa die Polizei, die Gemeindeverwaltung oder das Bauwesen regelt. Sozialrecht und Steuerrecht bilden wegen ihres Umfangs eigenständige Rechtsgebiete mit eigener Gerichtsbarkeit für die daher auch besondere Fachanwaltschaften bestehen.
Schutz vor Verwaltungshandeln
Einschränkungen erfahren die Eingriffe dabei durch die Grundrechte im Grundgesetz und seinen Prinzipien. Der Verwaltung vorgegebene Befugnisse und Verwaltungsverfahren sollen sicherstellen, dass der Staat nicht übermäßig und willkürlich in das Leben seiner Bürger eingreift. Gegebenenfalls gibt das Verwaltungsrecht Bürgern Abwehrmöglichkeiten zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes. Der Gang zum Verwaltungsgericht setzt in der Regel zunächst einen erfolglos eingelegten Widerspruch gegen den als unrechtmäßig empfundenen Verwaltungsakt voraus.
Staatliche Haftung für Verwaltungshandeln
Außerdem sieht das Staatshaftungsrecht für fehlerhaftes staatliches Handeln Ansprüche auf Schadenersatz, Entschädigung, Erstattung, Folgenbeseitigung oder Unterlassung vor. Grundlage kann dabei auch ein verletzter Öffentlich-rechtlicher Vertrag sein.
Spezielle Kenntnisse im Verwaltungsrecht
Das Wissen eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht bezieht sich dabei auf das allgemeine Verwaltungsrecht, das Verfahrensrecht und das zuletzt genannte Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung. Darüber hinaus sind Kenntnisse in mindestens zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts erforderlich. Von diesen sind wiederum besondere Kenntnisse in mindestens einem der folgenden Gebiete gegeben.
Öffentliches Baurecht
Im öffentlichen Baurecht stellen sich einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Fragen, die staatliche Vorgaben hinsichtlich baulicher Anlagen betreffen. Diese beginnen bereits beim Bauplanungsrecht und dem Ausweisen bebaubarer Flächen mittels Flächennutzungsplan. Ein infolgedessen erstellter Bebauungsplan oder eine Veränderungssperre werfen wiederum Fragen auf, wenn bauwillige Bürger nicht so bauen dürfen, wie sie es wollen. Diese Frage stellt sich auch bei einem etwa wegen fehlender Erschließung abgewiesenen Bauantrag, der gegebenenfalls eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich macht. In dieser Richtung ist auch Problemen mit dem Bauordnungsrecht, die beispielsweise bei einem begonnen Hausbau zu einem Baustopp führen können, zu begegnen. Nicht zuletzt kann es in gravierenden Fällen darum gehen, den Bestandsschutz zu klären, um den von der Bauordnungsbehörde verfügten Abriss eines Gebäudes zu verhindern. Umgekehrt ist auch eine Auseinandersetzung mit der Verwaltung bei baulichen Veränderungen trotz bestehendem Denkmalschutz möglich.
Abgabenrecht
Das Abgabenrecht behandelt Probleme, die sich aufgrund der zahlreichen vom Bürger an den Staat zu leistenden Abgaben ergeben, sofern ein Verwaltungsgericht für einen sich darüber geführten Rechtsstreit zuständig ist. Das schließt insbesondere steuerrechtliche Fragen aus, für deren Klärung die Zuständigkeit bei den Finanzgerichten liegt. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Kommunalabgaben in Form von Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. So etwa für Kindergarten, Abwasser, Müllbeseitigung, in Form von Hundesteuer, Grundsteuer oder als Beitrag von Straßenanliegern für den Neubau einer Straße oder einen neu beantragten Pass.
Wirtschaftsverwaltungsrecht
In diesen Bereich fallen Fragen, die wirtschaftliche Betätigung in Bezug auf die Verwaltung aufwirft. Hierzu zählt etwa das Gewerberecht – insbesondere das Handwerksrecht und Gaststättenrecht –, das die Ausübung vieler Tätigkeiten vorrangig zur Gefahrenabwehr beschränkt. Konflikte mit dem Ordnungsamt können sich etwa aufgrund einer nicht erteilten Gewerbeerlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte oder einer Schließungsverfügung ergeben. Zudem gehören Bergrecht und Energierecht zum Kenntnisgebiet. Nicht zuletzt zählt das Recht der Wirtschaftsförderung dazu, welches insbesondere beim Streit über Subventionen eine Rolle spielt.
Umweltrecht
Im Mittelpunkt des Umweltrechts stehen der Mensch und die Auswirkungen auf seine Umgebung. Hier wirft etwa der Immissionsschutz Fragen auf, wie etwa die nach der Rechtmäßigkeit einer erteilten Auflage zur Vermeidung von Lärm, Abgasen und anderen schädlichen Umwelteinwirkungen. Auch das Abfallrecht zählt hierzu, das die Behandlung, Entsorgung und Vermeidung von Abfällen regelt. Des Weiteren das Wasserrecht, wenn Gewässer bewirtschaftet werden. Auch Naturschutzrecht und Landschaftsschutzrecht mit ihrem Ziel Umweltschaden zu verhindern, greifen mitunter stark in den Lebensbereich von Bürgern ein.
Öffentliches Dienstrecht
Das öffentliche Dienstrecht umfasst das Beamtenrecht zu ihrem Dienstherr sowie das Recht, welches die Beziehungen im öffentlichen Dienst Angestellter zu ihrem Arbeitgeber regelt. In das öffentliche Dienstrecht fallen dadurch zum einen Fragen der Beförderung und Besoldung. Auch ein Dienstunfall hat mitunter gravierende Folgen, die sich vor allem auf das Ruhegehalt auswirken können. Wer als Beamter tätig ist, kann zudem von einer Versetzung betroffen sein.
Bei Einstellung und Entlassung kommt es insbesondere auf die Altersgrenze bzw. das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit an. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst droht auch bei einer vorgeworfenen Verletzung der Dienstpflicht, so etwa bei der Annahme von Vergünstigungen und Geschenken. In solchen Fällen ist auch zu klären, ob ein Disziplinarverfahren und Einträge in der Personalakte zu Recht erfolgten. Unter Umständen drohen infolge einer Pflichtverletzung einem Beamten oder Angestellten selbst Schadensersatzforderungen.
Fachanwalt Verwaltungsrecht
Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennt sich über das allgemeine Verwaltungsrecht auch besonders im materiellen Verwaltungsrecht aus. Um sich Fachanwalt für Verwaltungsrecht nennen zu dürfen, muss er diese in mindestens zwei zu ihm zählender Bereiche nachweisen. Zu diesen zählen laut Fachanwaltsordnung das öffentliche Baurecht, das Abgabenrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Umweltrecht sowie das öffentliche Dienstrecht. Diesen Nachweis hat ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht durch Bestehen mindestens dreier schriftlicher Prüfungen, den Besuch eines Lehrgangs sowie der Bearbeitung mindestens 80 einschlägiger, praktischer und auf mindestens drei der genannten Bereiche bezogenen Fälle erbracht, von denen mindestens 30 vor Gericht ausgetragen wurden.
(GUE)
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