Suchtmitteldelikte

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Der Erwerb und Besitz von Substanzen mit Suchtpotenzial unterliegen in der Regel den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes (SMG). Dieses Gesetz unterscheidet verschiedene Kategorien:
1. Suchtgifte: Hierunter fallen Stoffe und Zubereitungen, die in der Einzigen Suchtgiftkonvention von 1961 aufgeführt sind. Beispiele hierfür sind Cannabis, Kokain und Opium.
2. Psychotrope Stoffe: Diese umfassen typischerweise Tabletten wie "Valium" oder "Rohypnol" (Wirkstoff Benzodiazepine) sowie "Substitol" (Wirkstoff Morphin).
3. Vorläuferstoffe: Diese Substanzen werden bei der Herstellung von Suchtmitteln und psychotropen Stoffen eingesetzt, wie beispielsweise Ephedrin, Safrol, Essigsäureanhydrid, Aceton, Schwefelsäure und Salzsäure.


Die strafrechtliche Verfolgung aufgrund des Besitzes von Suchtmitteln ist nicht an eine bestimmte Menge gebunden. Das bedeutet, dass selbst der Besitz kleiner Mengen für den persönlichen Gebrauch grundsätzlich strafbar ist. Jedoch wurde Anfang 2016 eine Gesetzesreform eingeführt, die es der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, vorübergehend von einer Verfolgung abzusehen, wenn der Besitz von Suchtmitteln unter einer festgelegten Grenzmenge liegt.  Lesen Sie den vollständigen Artikel mit umfassenden Erläuterungen zum Thema Suchtmittel auf unserer Website unter https://rechtsanwalt-gamsjaeger.at/suchtmitteldelikte/  um mehr Informationen zu erhalten.



Wenn gegen Sie wegen des Konsums oder Besitzes von Suchtmitteln ermittelt wird, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und angemessen zu handeln. Bevor Sie mit der Polizei sprechen oder Aussagen machen, ist es ratsam, sich umgehend an einen Anwalt zu wenden. Als Experte im Bereich des Suchtmittelrechts kann ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung bieten und Ihre Rechte effektiv vertreten.
In vielen Fällen können Strafverfolgungsbehörden Fehler bei der Berechnung von Grenzwerten machen oder Beweise nicht korrekt interpretieren. Durch eine erfahrene Verteidigung können mögliche Schwachstellen im Fall identifiziert und genutzt werden, um Ihre Position zu stärken.
Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Offenlegung von regelmäßigem Drogenkonsum die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen kann. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich vor einer Aussage oder Stellungnahme an einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen.


Gerne stehe ich Ihnen für ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.


Ihr Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck in Tirol www.rechtsanwalt-gamsjaeger.at


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