Veröffentlicht von:

Syrer haben Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft – Klage auf Asyl erfolgreich

  • 1 Minuten Lesezeit

Viele Asylbewerber aus Syrien erhalten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz. Die Flüchtlingseigenschaft wird nicht gewährt. Dagegen haben mehrere syrische Flüchtlinge vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück geklagt – mit Erfolg.

Syrer seien bei Rückkehr gefährdet

In den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Az. 7 A 35, 36, 129, 169 und 388/16, wurde festgestellt, dass Asylbewerber bei einer Rückkehr nach Syrien damit rechnen müssten, von syrischen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden oppositioneller Neigungen überführt zu werden. Es bestehe die große Gefahr, dass die Flüchtlinge dann gefoltert, gefangen oder gar getötet werden. Gerade Männer, die zum Wehrdienst einbestellt werden, haben Repressionen zu fürchten. Insofern sei den Syrern der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen und nicht nur subsidiärer Schutz. 

Was ist der Vorteil der Flüchtlingseigenschaft ggü. subsidiärem Schutz?

Der Vorteil liegt auf der Hand. Es ist leichter, die Familie nach Deutschland zu holen. Auch die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses ist so leichter möglich. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. 

Was müssen Flüchtlinge tun, wenn sie nur subsidiären Schutz bekommen haben?

Es muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagte werden. Die Frist muss zwingend eingehalten werden. 

Rechtsanwalt für Asylrecht kann helfen

Einige Rechtsanwälte haben sich auf das Asylrecht spezialisiert. Hilfsreich ist es, eine solche Kanzlei zu beauftragen. Ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht kann entsprechend argumentieren und weiß, worauf bei Asylklagen zu achten ist. 

Haben Sie eine Ablehnung Ihres Asylantrags erhalten oder nur subsidiären Schutz. Piper & Partner Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Asylbewerber. Kontaktieren Sie uns jetzt – Sie erhalten von uns innerhalb von 12 Stunden einen Termin.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Bergmann

Beiträge zum Thema