Taschenspielertricks beim Audi-Abgasskandal: Die Verbraucher werden weiter hinters Licht geführt

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Nachdem die Betrugswelle bei der Audi AG immer offensichtlicher wird und die Gerichte in Deutschland nun endlich den Verbraucherklagen Recht geben und die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme der von der Betrug Software infizierten Fahrzeuge verurteilt, wird es für Audi immer enger.

Um die Verbraucher von ihren berechtigten Klagen abzuhalten, versucht nun die Audi AG ihr Fehlverhalten zu vertuschen. Die Audi AG versucht ihren Kunden weiszumachen, dass der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Rückruf lediglich das missbräuchliche Falschbefüllen der AdBlue Tanks (beispielsweise mit Wasser) betrifft. Wenn man den Rückruf aber genauer liest, so ist dieser überschrieben mit Rückruf 23 X6 – Emissionen bei V – TDI Motoren (Dieselmotor). Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Rückruf um das vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Software-Update zur Beseitigung der Betrugssoftware.

Die Kunden werden bewusst in die Irre geführt, um sie zu einem Software-Update zu verleiten und vor allem, um zu verhindern, dass sie ihre offensichtlichen Rechte auf Schadensersatz gegen die Audi AG durchsetzen.

Der Audi AG ist dies bewusst, da derzeit nahezu 100 % aller Klagen auf Rückgabe erfolgreich abgewickelt werden. Die Verbraucher werden bewusst hinters Licht geführt.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sein dürften, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint – aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Kanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien Deutschlands im Bereich Diesel-Abgasskandal mit über 3.000 erfolgreich bearbeiteten Dieselfällen.



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