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Telefonhotlines – warten darf nichts kosten

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Vor der Auskunft heißt es oft erst einmal die Warteschleife durchstehen. Ärgerlich, denn das kostet Geld. Seit 01.09.2012 müssen die ersten zwei Warteminuten gratis sein – aber nicht bei jedem Anruf.

Für manche Telefondienstanbieter war das Warten lassen bisher ein lukratives Geschäft, das ihre Kunden nicht nur mit ihrer Geduld bezahlten. Seit Anfang September 2012 soll die Rendite der meist mit billig klingenden Melodien unterlegten Warteschleifen jedoch erheblich sinken. Zumindest die ersten zwei Minuten müssen kostenlos sein. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Vorerst nur Sonderrufnummern betroffen

Von der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind grundsätzlich nur Sonderrufnummern mit minutengenauer Abrechnung betroffen. Das sind all diejenigen, die mit 0180 und 0900 beginnen. Und selbst die sind nicht alle von der Gesetzesänderung erfasst. Anbieter von Festpreistelefonaten, deren Gebühren sich nicht nach der Anrufdauer bemessen, müssen sich nicht daran halten. Vorerst nicht gratis sein wird die „Geduldsprobe" auch für all jene, die eine Nummer mit Ortsvorwahl oder eine Mobilfunknummer anrufen oder für Anrufe, die nach Ortstarif abgerechnet wird. Denn die jetzige Regelung ist eine Übergangslösung.

Warten auf endgültige Regelung bis Anfang Juni 2013

Endgültig Schluss sein mit dem Geldverdienen mittels Vorrichtungen bzw. der Geschäftspraxis Anrufe entgegen zu nehmen, ohne Anliegen des Anrufers zu bearbeiten, soll erst am 01.06.2013. Dann muss die gesamte Warteschleife bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Bei den übrigen Nummern gilt die Kostengrenze von zwei Minuten. Keine Rolle spielt dabei aber, wer die Bearbeitung übernimmt. Ist also eine Maschine am anderen Ende der Leitung, die etwa zur Beantwortung automatisierter Fragen auffordert, ist das keine Warteschleife. Dementsprechend kostet der Anruf je nach Abrechnungsmethode von Anfang an Geld. Landet man außerdem nach zwei Minuten doch in einer Warteschleife, weil etwa eine Verbindung zu einem Ansprechpartner aus Fleisch und Blut hergestellt werden soll, ist das bis Juni 2013 vorerst weiterhin kostenpflichtig. Zunächst heißt es also noch: Warten ist Geld. Da ist es wenigstens ein kleiner Trost, dass nach der Übergangsperiode Anrufern zukünftig auch die voraussichtliche Warteschleifendauer und ihre Kostenfreiheit gleich zu Anrufbeginn mitzuteilen ist, bzw. dass die Abrechnung des Anrufs nach Festpreis erfolgt. Bei Verstößen ist das gesamte Telefonat kostenlos.

(GUE)
Foto(s): ©Fotolia.com

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