Telefonieren am Steuer: Fahrverbot droht!

  • 1 Minuten Lesezeit

Autsch. Bislang waren wir davon ausgegangen, dass das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer maximal mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden kann. Und zwar sowohl nach altem, als auch nach neuem Punktesystem. Nun hat das OLG Hamm aber in einem Beschluss vom 24.10.13 (Az.: 3 RBs 256/13) entschieden, dass in bestimmten Fällen, nämlich bei sehr häufiger Tatbegehung, auch ein Fahrverbot in Betracht kommt.

Das Stichwort ist beharrliche Pflichtverletzung wegen „mangelnder Rechtstreue". Der Betroffene war wieder einmal mit dem Handy am Ohr fahrend erwischt worden und hatte zu diesem Zeitpunkt insgesamt sieben Voreintragungen in Flensburg, davon drei wegen Handybenutzung. Insgesamt sind es also vier Handyverstöße. Dies kann sich als Beharrlichkeit darstellen, die die Verhängung eines Fahrverbotes nach sich ziehen kann, so das OLG Hamm in der o.g. Entscheidung. Gleichwohl bleibt es bei dem Grundsatz, dass die genannte Beharrlichkeit in erster Linie dann zu bejahen ist, wenn wiederholt gravierende Verkehrsverstöße begangen werden. Hierzu gehören Handyverstöße nach wie vor nicht. Dieser Fall zeigt aber sehr schön, dass eine sorgfältige Verteidigung wichtig ist, wenn man - auch bei geringen Verstößen - seinen Führerschein nicht riskieren will.

Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema