The Shipping Company - Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin verschicken nun auch Abmahnungen wegen des PC-Spiels „The Shipping Company“ des Spielrechteinhabers Astragon Software GmbH. Betroffenen wird vorgeworfen, das Spiel in einer sog. Internettauschbörse illegal angeboten zu haben.

Der Rechteinhaber wehrt sich gegen das kostenlose Verteilen seines Spiels „The Shipping Company“ und fordert die ermittelten Inhaber der IP-Adressen mit Abmahnungen der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte auf, das illegale Verbreiten zu unterlassen und Schadenersatz von € 800,00 zu bezahlen. Zu Recht?

Oft haften die Inhaber der IP-Adresse überhaupt nicht!

Zwar wurde in den allermeisten Fällen das Spiel „The Shipping Company“ tatsächlich in einer Internettauschbörse angeboten. Das kann elektronisch nachgewiesen werden.

Das heißt jedoch nicht, dass der Anschlussinhaber immer selbst haftet. Er haftet nur dann, wenn er Täter (eigene Verletzung) oder Störer (Urheberrechtsverletzung durch andere begangen und gleichzeitig Verletzung von Belehrungspflichten) war.

Da die Störerhaftung, also die Haftung für Dritte, durch Bereitstellung eines Anschlusses nicht überstrapaziert werden darf, hat die Rechtsprechung gewisse Pflichten entwickelt, die der Anschlussinhaber verletzt haben muss, um verantwortlich zu sein. Diese Pflichten hängen davon ab, in welcher Beziehung der Abgemahnte zum Täter steht. Z. B. haftet der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder bei einem Erstverstoß und Unkenntnis des Abgemahnten (so BGH, bearshare). Entsprechend kann die Haftung für eine Nimrod Abmahnung wegen „The Shipping Company“ unter bestimmten Voraussetzungen beim Partner, bei minderjährigen Kindern, Mitbewohnern, Mietern oder andern entfallen, je nach Sachlage im Einzelfall.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben? Reduzieren auf € 150,00?

Wer nicht als Täter oder Störer und somit überhaupt nicht haftet, muss keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und nichts bezahlen.

Ein Unterlassungsvertrag (auch die modifizierte Erklärung) ist lebenslang gültig und birgt das Risiko von Vertragsstrafen über € 5.000,00 pro Verstoß. Hieraus wird deutlich, wie wichtig es sich, sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung beraten zu lassen. Bislang ließ sich die Erklärung oft vermeiden.

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-nimrod/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema