Thema Mietrecht: Eigenbedarfskündigung – gehören Cousins/Cousinen zum Bereich der Familie?
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Der Bundesgerichtshof hat zum Thema Eigenbedarfskündigung mit
BGH, Urteil vom 10.7.2024 (VIII ZR 276/23) folgenden Fall entschieden:
Im Fall hatte eine GbR eine Wohnung in Berlin gekauft und Eigenbedarf für einen der Gesellschafter angemeldet. Die GbR als neuer Vermieter kündigte den Mietern wegen Eigenbedarf. Für eine sog. Kündigungsbeschränkung nach § 577 BGB gilt, dass sich der Erwerber erst nach dem Ablauf von 3 Jahren auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. Die Kündigungsbeschränkung gilt entsprechend, wenn der Wohnraum an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist.
Die GbR berief sich demnach auf eine Ausnahme: Die Kündigungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Gesellschafter zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs derselben Familie angehörten. Zwei Cousins gehörten zum Gesellschafterkreis.
Die GbR verklagte die Mieter auf Räumung. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Räumungsklage ab. Das Landgericht Berlin war anderer Meinung.
Die Angelegenheit ging nunmehr zur Entscheidung an den BGH. Der BGH ist der Ansicht, dass dieselbe Familie keine Cousins und Cousinen umfasst.
Der Begriff der "Familie", so der BGH, sei gleichgestellt mit dem der “Familienangehörigen" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dabei handele es sich ausschließlich um diejenigen Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zustehe. Entferntere Verwandte – wie ein Cousin oder eine Cousine – gehören nicht zum bevorzugten Personenkreis.
Der BGH sieht bei dem Betriff „Familie“ ein enges Verwandtschaftsverhältnis, das ein typisches Verhältnis von persönlicher Verbundenheit und Solidarität annimmt.
Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben und das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".
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