Tod in Spanien - Erforderliche Maßnahmen der Erben und der Angehörigen

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von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz

Obwohl Leben und Tod zusammen gehören, wird der Tod und alles, was mit ihm zusammenhängt, gerne verdrängt. Man sollte sich aber durchaus mit dem Thema befassen, um Nachteilen und unangenehmen Überraschungen vorzubeugen. Denn auch Angehörige und Erben haben im Zusammenhang mit dem Tod des Erblassers Verpflichtungen. Diese sind teilweise mit Fristen verbunden, wie die Ablieferung von Testamenten, der Antrag auf Verlängerung der Erbschaftsteuerzahlung (5 Monate) oder die Zahlung der spanischen Erbschaftsteuer selbst (6 Monate). Ereilt der Tod den Erblasser in Spanien, verkompliziert sich die Situation noch aufgrund sprachlicher, rechtlicher und steuerlicher Probleme.

Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Punkte zusammen, die Erben und Angehörige im Falle des Todes des Erblassers zu beachten haben:

  1. Einholung einer ärztlichen Todesbescheinigung. Anzeige des Todes und Beantragung einer internationalen Sterbeurkunde beim spanischen Standesamt (Registro Civil)
  2. Bestattung in Spanien oder Überführung in das Heimatland? Hierbei ist der Wunsch des Erblassers zu beachten. Wer trägt Bestattungs-/Überführungskosten? Beachtung der eventuell bestehenden Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
  3. Ablieferung von Testamenten und deren Eröffnung
  4. Erbsituation. Annahme der Erbschaft oder Ausschlagung? Ggf. Beantragung eines Erbscheins
  5. Einholung von Testamentsauskünften bei den Zentralen Testamentsregistern in Madrid und Berlin
  6. Errichtung eines Inventarverzeichnisses, Sicherung des Nachlasses
  7. Thema Nachlassverbindlichkeiten. Kündigung von Verträgen bzw. Mitteilung vom Ableben des Erblassers an Behörden, Versicherungen, etc.
  8. Prüfung der Banksituation bei Ableben des Kontoinhabers; erforderliche Maßnahmen
  9. Steuerfragen - Pflichten. Erbschaftsteuer in Spanien und in Deutschland
  10. Eintritt der Rechtsnachfolge. Notarielle Erbschaftsannahmeerklärung, Umschreibung von Immobilien und Bankkonten etc. Erbauseinandersetzung, Beachtung und Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.

In dem Buch „Erben und Vererben in Spanien" von Löber/Huzel (200 Seiten, 38,- €, Verlag edition für internationale wirtschaft, Frankfurt am Main) befindet sich auf Seite 172 eine Checkliste für den Erben von in Spanien belegenem Vermögen. Hierauf darf an dieser Stelle verwiesen werden.

Juni 2012


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