ToroAssets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform ToroAssets bietet unter der Domain toroassets.com auf ihrer Homepage den Währungshandel (Forex) sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und darüber hinaus den Handel mit sog. Bundles an.

Ein Kunde – so die Firma ToroAssets – müsse sich nur entscheiden, wie viel potenziellen Profit er machen wolle.

Von einer Anlage über die Internethandelsplattform ToroAssets können wir Ihnen aus folgenden Gründen nur dringend abraten:

Zunächst einmal benennt die Firma ToroAssets auf ihrer Internetseite weder eine Niederlassung noch einen Unternehmenssitz, unter dem sie ansässig sein soll. Auch eine Rechtsform der Firma ToroAssets kann man dem Internetauftritt nicht entnehmen.

Ein Impressum, das presserechtlich vorgeschrieben ist, fehlt. Dem Internetauftritt ist nicht zu entnehmen, wer die verantwortlichen Organe der Firma ToroAssets oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

Auch der Hinweis der Firma ToroAssets, dass sich Anleger letztlich die Höhe des Gewinns aussuchen könnten, ist irreführend. Bei den vorgenannten Handelsgeschäften bestehen extrem hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust. Die Firma ToroAssets erweckt jedoch den Eindruck, als ob Gewinne letztlich vorprogrammiert wären.

Auch eine Betreibergesellschaft der Firma ToroAssets wird nicht benannt. Internethandelsplattformen, wie die Firma ToroAssets, werden üblicherweise von sog. Betreibergesellschaften betrieben.

Die Firma ToroAssets verfügt auch über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die entsprechende Handelsplattform die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Bei der BaFin handelt es sich um die deutsche staatliche Aufsichtsbehörde.

Dem Internetauftritt sind im Übrigen auch keine Hinweise auf Lizenzierungen in anderen Ländern zu entnehmen.

Wenn eine Firma, wie die Firma ToroAssets, in Deutschland ungenehmigt Handelsgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anbietet und Handelsgeschäfte für Anleger durchführt, dann verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ToroAssets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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