Trennung / Scheidung - was tun ? Heute: Verteilung des Hausrats

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Wenn Ehepartner sich trennen, sind Möbel, Wäsche, Geschirr usw. aufzuteilen.

Zunächst kann jeder Ehepartner behalten, was er schon bei der Heirat besaß oder was er persönlich geschenkt erhalten hat. Nur Möbel und Hausrat, die in Erwartung der Heirat oder während der Ehezeit angeschafft wurden, müssen die Ehepartner aufteilen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Gegenstände im Einzelnen bezahlt hat. Es wird vermutet, dass alles, was zur Ausstattung des Haushalts erworben wird, gemeinsames Eigentum werden sollte.

Grundsätzlich gilt: Derjenige Ehepartner, der gemeinsame Kinder betreut, hat Anspruch auf den größeren Teil des Hausrats, insbesondere natürlich die Kinderzimmer, aber auch den größeren Teil von Kücheneinrichtung und -geräten.

Der Rest wird danach verteilt, wer was am dringendsten benötigt.

Vereinbarungen über den Hausrat können die Ehepartner jederzeit treffen. Z.B. ist eine handschriftliche Liste, die beide unterschreiben und in der die Teile zugeordnet werden, ausreichend und rechtlich wirksam.

Können sich die Ehepartner nicht über die Verteilung des Hausrats einigen, entscheidet auf Antrag das Amtsgericht-Familiengericht.

Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen im Familienrecht empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Frau Rechtsanwältin Platner-Mühlenbein ist seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen gerne zur Seite.


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