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Trinkwasser - neue Verordnung in Kraft

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Großanlagen zur Wassererwärmung die Einrichtungen jährlich kontrollieren lassen, wenn es in den Anlagen zu Vernebelung kommt, beispielsweise in Duschen. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Verbreitung von sog. Legionellen einzudämmen. Dabei handelt es sich um Bakterien, die Auslöser der sog. Legionärskrankheit sind.

Allerdings ist bereits zuvor der Gesundheitsschutz diesbezüglich sehr weitreichend gewesen. Denn es gab anerkannte Grenzwerte zur Vorlaufzeit von Warmwasser. Das belegt ein Urteil des Landgerichts Berlin: Gegenstand des dortigen Mietrechtsprozesses, war eine Mietminderung aufgrund einer zu langen Vorlaufzeit des Warmwassers. Hier muss bei einem Ausstoß von 3 Litern Warmwasser, mindestens eine Temperatur von 55°C erreicht sein. Da die Vorlaufzeit im Ausgangsfall deutlich überschritten war, sprachen die Richter dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 3,5 Prozent zu (Urteil v. 02.06.2008, Az.: 67 S 26/07).

Mittlerweile ist zwischen den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern ein Streit darüber entbrannt, ob Vermieter die Kosten für die Wassertests auf die Mieter umlegen dürfen, wenn ein entsprechender Hinweis auf die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag verankert ist. Das Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen geht jedenfalls davon aus, dass die Prüfungskosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Für die Gesetzesänderung werden vermutlich also wieder einmal die Mieter zahlen müssen.

Laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) plant das Bundesgesundheitsministerium bereits daran, die für die Wasserüberprüfung geltenden Intervalle auf drei Jahre zu verlängern, da die Behörden und Untersuchungsstellen nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügen. Die Gesetzesänderung soll über den Bundesrat eingebracht werden.

Unter Gefährdungsgesichtspunkten dürfte die Dusche in normalen Wohnungen eher selten zur Legionellengefahr werden, wenn das Wasser ausreichend erhitzt wird. Legionellen breiten sich eher über andere Wege aus. Sie können insbesondere in Klimaanlagen, Schwimmbädern, Whirlpools oder in Krankenhäusern vorkommen.  Daher müssen in diesen Bereichen noch strengere Schutzvorschriften für Legionellen beachtet werden. Aktuelles Beispiel: der Neubau des BND. Die neue Klimaanlage muss wegen gravierender hygienischer Mängel komplett ausgetauscht werden.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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