Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – Mit welchen Folgen ist zu rechnen ?

  • 2 Minuten Lesezeit

In vielen deutschen Städten haben seit Juni 2019 viele  Unternehmen Tausende E-Scooter aufgestellt.

E-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, die einem Tretroller ähneln, aber von einem Elektromotor angetrieben werden. Der Begriff E-Scooter wird jedoch meistens für Elektromotorroller und Elektromobile verwendet. Viele nutzen diese Fahrzeuge auch, wenn Sie alkoholisiert sind.  Für viele stellt sich die Frage, wie die Rechtslage ist. Für die E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Wer mehr als 0,5 Promille im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Das Amtsgericht Fürth hat mit Urteil vom 03.07.2020 – Az.: 462 Ds 606 Js 54600/20jug – entschieden, dass es ausreiche, gegenüber einem Angeklagten, der in Folge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war, ein 6-monatiges Fahrverbot zu verhängen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis war nach Ansicht der Richters nicht erforderlich. Die Dauer des Fahrverbots in Höhe von 6 Monaten verdeutlicht dem Angeklagten nach Ansicht der Richter, dass er sich mit seinem Fehlverhalten an der Grenze zur Entziehung einer Fahrerlaubnis bewegt hat.

Rechtsprechung ist nicht einheitlich

Die Landgerichte München haben dagegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen ( LG München I, Beschl. v. 30.10.2019 – 1 J Qs 24/19 jug -, den LG München I, Beschl. v. 29.11.2019 – 26 Qs 51/19 und den LG Dortmund, Beschl. v. 11.02.2020 – 43 Qs 5/20).

Welche Möglichkeiten habe ich nachdem die Polizei meinen Führerschein beschlagnahmt hat ?

Gegen die Entziehung kann unmittelbar das zuständige Amtsgericht angerufen werden. Eine Anklage oder Strafbefehl muß noch nicht vorliegen. Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschuldigten wird abgelehnt, wenn die Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung gemäß § 111a Abs. 1 StPO nicht vorliegen. Dies ist der Fall, wenn keine dringenden Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass dem Beschuldigten im Rahmen einer Hauptverhandlung der Führerschein entzogen werden wird.  Die 32. Kammer des LG Dortmund hat der Argumentation der 31. Kammer aber widersprochen ( LG Dortmund, Beschl. v. 07.02.2010 – 31 Qs 1/20) und sieht dies anders:

„Es ist insoweit in keiner Weise erkennbar, inwieweit E-Scooter „per se” eine höhere Gefährlichkeit als Pedelecs oder auch Fahrräder ohne Elektromotor aufweisen sollen. Vielmehr wiegen E-Scooter ähnlich viel wie Pedelecs oder schwerere reguläre Fahrräder und erreichen auch keine höheren Geschwindigkeiten. Auch die übrigen Erwägungen zu Gleichgewichtsbeeinträchtigungen und plötzlichen Lenkbewegungen treffen ohne Weiteres auch auf jegliche Form von Fahrrädern zu.“

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen hält diese Bewertung für zutreffend. Da die Rechtsprechung aber sehr unterschiedlich ist, kann nur jedem Betroffenen dringend angeraten werden, sofort den Rat eines im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts zu suchen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema