UEFA Events SA Abmahnung Kanzlei Lentze Stopper – Ticketverkauf

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Eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper, ausgesprochen im Auftrag der UEFA Events SA wegen eines Ticketverkaufs liegt uns zur Bearbeitung vor. Die UEFA Events SA lässt wegen eines m Rahmen der UEFA EURO EM 2020 wegen ATGB-Verstößen abmahnen. Bereits in der Vergangenheit haben wir zahlreiche Verfahren gegen die Kanzlei Lentze Stopper aufgrund von Ticketverkäufen geführt. Hierbei waren vor allem Gegenstand Abmahnungen des FC Bayern München.

In der uns nun vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebots über den Kauf von Fußballtickets für die UEFA EURO 2020 gegen die Ticketbedingungen (ATGB) verstoßen zu haben.

Unsere Mandantschaft wird sodann dazu aufgefordert, die beigeführte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 € zu zahlen.

Wurden Sie auch abgemahnt?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Rechtliche Einschätzung der Abmahnung:

Ob Ihre konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich im Einzelfall. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB der UEFA Events SA überhaupt in Ihren Kaufvertrag der Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Insofern haben wir in den vergangenen Jahren hunderte von Mandanten gegen sog. Ticketabmahnungen der verschiedenen Bundesligavereine oder Verbände vertreten und sind daher auf dieses Gebiet hoch spezialisiert.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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