Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen: Eine besondere Herausforderung für die Transportwirtschaft

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Die andere Welt, in der wir am 24.02.2022 aufgewacht sind, hat weitreichende Auswirkungen auf die internationale Transport- aber auch Versicherungswirtschaft. Die Europäische Union hat die ohnehin bestehenden Sanktionen gegen die Russische Föderation und Belarus deutlich verschärft. Transport- und Logistikdienstleister müssen daher besonders aufmerksam sein.

Der Krieg und die Sanktionen haben nicht nur erhebliche direkte Auswirkungen auf Transportdienstleistungen wegen der Beeinträchtigung der Transportstrecken durch Kriegseinwirkung, verschärfte Grenzkontrollen und Flüchtlingsströme. Vor allem die durch die Sanktionsgesetzgebung angeordneten Restriktionen stellen eine besondere Herausforderung für den internationalen Handel und seine Transportdienstleister dar.

Es ist daher unumgänglich, sich als Transportdienstleister darüber zu vergewissern, was genau im Transport- und Lagerbereich verboten ist, welche Prüfungspflichten Spediteure und Logistikunternehmen haben und wie sich die Sanktionen auf bestehende Vertragsverhältnisse auswirken. Auch ist darauf zu achten, welcher Versicherungsschutz bei sanktionsbedingten Transport-, Verspätungs- und Betriebsunterbrechungsschäden besteht.

Viele Unternehmen fühlen sich seitens der Bundesregierung bzw. ihrer Fachverbände nicht ausreichend informiert. Leider ist auch im Rahmen dieses Beitrags eine Beantwortung dieser teilweise existentiellen Fragen für die Teilnehmer im internationalen Warentransport nicht möglich. Derzeit kann nur die dringende Empfehlung ausgesprochen werden, dass Speditionen und Logistikunternehmen, die derzeit Geschäfte mit Russland tätigen, sich intensiv über die neuen Embargomaßnahmen informieren.

Problematisch sind vor allem die güterbezogenen Embargos, haben doch die meisten Unternehmen keine oder nur wenige Information zur Ware oder deren Verwendungszweck. Verboten sind aktuell etwa Export, Verkauf und Lieferung von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesellschaften sowie damit verbundene Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen, also auch Ersatzteile. Unternehmen sollten sich daher gegen einen güterbezogenen Embargoverstoß absichern, etwa durch eine Exportvollmacht, warenbezogene BAFA-Bescheinigungen oder eine sonstige Anfrage beim BAFA.


[Detailinformationen: RA Andreas Holzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Telefon 0351 80718-68, holzer@dresdner-fachanwaelte.de


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