Ultra Vest – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma Ultra Vest, die unter der Domain ultra-vest.ltd unterschiedliche Handelsgeschäfte für Anleger anbietet, wirbt damit, dass es sich um eine fortschrittliche Handelsplattform handeln würde, die eine schnelle und zuverlässige Ausführung, Echtzeit-Marktdaten und leistungsstarke Handelstools bieten würde, um Händlern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Angeblich können über die Handelsplattform Ultra Vest u. a. Forex-Handelsgeschäfte sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) durchgeführt werden.

Von einer Anlage über die Firma Ultra Vest kann Anlegern nur dringend abgeraten werden.

Unabhängig davon, dass im Rahmen des Internetauftritts keine Betreibergesellschaft benannt wird, die die Handelsmarke Ultra Vest betreibt, findet sich auch kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Ultra Vest oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.

Darüber hinaus wird nicht mitgeteilt, welche Gesellschaftsform die Firma Ultra Vest haben will.

Die Firma Ultra Vest weist lediglich darauf hin, dass sie in Großbritannien, in London unter der Adresse: Tower 42, 25 Old Broad St, London EC2N 1HN, eine Niederlassung betreiben würde. Diese Angabe ist falsch. Überprüft man, ob die Firma Ultra Vest in London unter der von ihr angegebenen Adresse eine Niederlassung hat, so findet sich keinerlei Hinweis auf eine entsprechende Niederlassung.

Unabhängig davon spricht auch ein weiterer Punkt gegen eine Kapitalanlage über die Firma Ultra Vest. Die entsprechende Firma verfügt über keine Genehmigung der deutschen Finanzmarktaufsicht (BaFin), in Deutschland über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten oder für deutsche Anleger abzuwickeln.

Die Firma Ultra Vest verstößt deshalb gegen geltendes deutsches Recht, da sie unlizenziert, unreguliert bzw. ungenehmigt handelt. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) dar und führt zu Schadensersatzansprüchen zugunsten geschädigter Kapitalanleger.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Ultra Vest investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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