Umzug beim gemeinsamen Sorgerecht

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Nach einer Trennung der Eltern stellt sich bei einer neuen Lebensplanung häufig die Frage, ob ein Umzug des betreuenden Elternteils mit gemeinsamen Kindern vom anderen Elternteil „erlaubt" werden muss.

Können die Eltern sich hier nicht einigen und scheitert auch jegliche Vermittlung Dritter, ist eine Entscheidung oft unvermeidbar. Es ist insoweit dringend davon abzuraten, das Recht dann selbst in die Hand zu nehmen. Hier werden unschöne Auseinandersetzungen die Folge sein und die Kinder werden zum Spielball des Elternkonfliktes.

Der einzig richtige Weg ist in einem solchen Fall, umgehend das Familiengericht dann anzurufen und dort zu beantragen, den Umzug mit den Kindern zu genehmigen. Das Familiengericht wird dann zu prüfen haben, welcher Elternteil künftig über den Lebensmittelpunkt bestimmen soll, wobei der Prüfungsmaßstab natürlich das Kindeswohl ist.

Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Elternteils eine wichtige, gravierende Einschränkung des Sorgerechtes beinhaltet und meistens eine umgehende Entscheidung erforderlich ist, erscheint es dringend geboten, anwaltliche Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Stefan Buri

Ehe- und Familienrecht


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