Unerwünschte Werbeanrufe der ConnectHouse UG – Abofallen bedrohen Vermieter und Selbständige

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Kaum haben Vermieter oder Kleinunternehmer das Telefon aufgelegt, flattert schon eine scheinbar harmlose E-Mail ins Postfach. Wer hier nicht binnen 14 Tagen widerspricht, sitzt schnell in einer kostspieligen Abo­falle. Aktuell sorgt vor allem die in Hannover ansässige ConnectHouse UG mit ihrer Plattform Fewospezis.de für Schlagzeilen – doch das Phänomen ist nicht neu: Auch AVAS UG, AVAS Marketing + Consulting GmbH und EVENTpoint24 GmbH aus Magdeburg wenden die gleiche Masche an. Alle haben zwei Gemeinsamkeiten: Geschäftsführer Jürgen Peter Scholz und fiese Abofallen.

ConnectHouse UG & Fewospezis.de – neuer Name, bekannte Methode

Die Vorgehensweise gleicht sich stets: Nach einem Kaltanruf folgt eine E-Mail mit einem angeblich „kostenlosen Testangebot“. Wer nicht aktiv widerspricht, erhält wenig später Rechnungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Unter Verdacht stehen zudem weitere Domains wie rooms24.de, auftragsagentur24.de und urlaubfinder24.de.

Gezielt ältere Vermieter als Zielgruppe

Besonders alarmierend: Mandanten berichten wiederholt, dass gezielt ältere – teilweise bereits demente – Vermieter kontaktiert werden. Häufig entdecken deren Kinder zufällig den angeblichen Vertrag erst dann, wenn bereits Fristen abgelaufen sind und Zahlungsaufforderungen im Briefkasten liegen. Dieses Vorgehen lässt vermuten, dass die Anrufer bewusst auf eine leichte Beeinflussbarkeit setzen, auch wenn ein gezieltes Konzept der ConnectHouse UG bislang nicht bewiesen ist.

„Ich habe doch abgelehnt!“ – Ignorierte Widersprüche

Ein weiteres Muster: Viele Betroffene schildern, sie hätten das Telefonangebot ausdrücklich abgelehnt. Trotzdem erhielten sie kurz darauf die besagte E-Mail – inklusive versteckter Abo-Klausel. Ein klarer Hinweis darauf, dass das Unternehmen die Einwilligung der Angerufenen nicht ernst nimmt.

Wichtige E-Mails landen im Spam-Ordner

Fast alle Mandanten stoßen erst nach Ablauf der 14-Tage-Frist auf die entscheidende E-Mail – weil sie im Spam-Ordner versandet ist. Dadurch wird ihnen faktisch jede Chance genommen, rechtzeitig zu widersprechen. Ob dies Zufall ist oder Teil einer Strategie, bleibt offen.

(Noch) kein Beweis für ein systematisches Vorgehen

Ob hinter diesen Gemeinsamkeiten ein gezieltes Konzept der ConnectHouse UG steht, kann derzeit nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden. Die Häufung ähnlicher Schilderungen legt jedoch nahe, dass hier mehr als nur ein unglücklicher Einzelfall vorliegt.

Ihre Rechte als Betroffener

Kaltakquise bei Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Aber auch bei gewerblichen Adressaten fehlt häufig eine wirksame Einwilligung, sodass unerwünschte Anrufe rechtswidrig sein können. Zudem ist ein “Schweigen” auf die nachgeschobene E-Mail keine Vertragserklärung. Forderungen aus solchen Scheingeschäften lassen sich in vielen Fällen erfolgreich abwehren.

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Foto(s): SORA (Titelbild, Prompt Dr. Lars Rieck), Aragon.ai (Portrait)

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