Unfall in Spanien – das sollten Sie wissen

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Momentan ist Ferien- und damit auch Urlaubszeit. Viele sind dabei mit dem eigenen Auto unterwegs. Doch was, wenn man den Urlaub in Spanien verbringt und dort in einen Autounfall verwickelt wird? Ein Unfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit. Ereignet sich die Kollision noch dazu im Ausland, wird es auch rechtlich kompliziert. Wo mache ich meine Ansprüche geltend – in Spanien oder in Deutschland? Welches Recht gilt bei der Unfallregulierung? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Unfall in Spanien sollen im Folgenden beantwortet werden:

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?

Unmittelbar nach dem Unfall ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle abzusichern und wenn nötig, Verletzten zu helfen. Anschließend sollten Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name und Anschrift des Unfallgegners, sowie dessen Versicherungsnummer und Haftpflichtversicherung festgehalten werden. Sind (möglichst neutrale) Zeugen des Unfalls anwesend, sollten deren Kontaktdaten notiert werden. Wichtig ist außerdem, die Unfallstelle und durch den Unfall entstandene Schäden an den Fahrzeugen zu fotografieren. Sind infolge des Unfalls Personen verletzt worden, sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden (Tel.: Polizei 112, Rettungsdienst 061). Sind hingegen nur Sachschäden entstanden, empfiehlt es sich, den „Europäischen Unfallbericht“ auszufüllen.

Hinweis: Sie sollten nach dem Unfall keinesfalls Dokumente in spanischer Sprache unterschreiben, deren Inhalt für Sie nicht verständlich ist.

An wen wende ich mich nach dem Unfall?

Zur Regulierung der Unfallschäden können Sie sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Spanien wenden. Gestaltet sich die Schadensabwicklung dabei schwierig, zum Beispiel aufgrund der Sprachbarriere, besteht außerdem die Möglichkeit, sich an den Regulierungsbeauftragen der spanischen Versicherung in Deutschland zu wenden.  

Hinweis: Die Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren nach spanischem Recht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.

Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen?

Kommt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers keine Einigung zustande, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen – und zwar in Deutschland. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass zwar in Deutschland geklagt werden kann, dabei aber das Recht des "Unfalllandes", also spanisches Verkehrs- und Schadensersatzrecht, Anwendung findet. Das heißt, dass die Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht alle Kosten ersetzt, die nach deutschem Recht hätten ersetzt werden müssen.

Hinweis: Aufgrund der Anwendung spanischen Rechts und der daraus resultierenden rechtlichen Schwierigkeiten, empfiehlt es sich hier anwaltlichen Rat einzuholen, um möglichst all die Ansprüche geltend machen und durchsetzen zu können, die Ihnen rechtlich zustehen.

Welche Schadenspositionen werden von der spanischen Versicherung ersetzt?

  1. Reparaturkosten werden bei Vorlage der Reparaturrechnung erstattet. Deutsche Kostenvoranschläge und Sachverständigengutachten werden – im Gegensatz zu spanischen – von den Versicherungen als alleiniger Schadensbeleg oft nicht anerkannt. Zudem werden bei der Regulierung teilweise erhebliche Abstriche gemacht, wenn die Reparatur nicht in Spanien, sondern in Deutschland durchgeführt wird. Denn häufig werden bei der Schadensregulierung die in Spanien vergleichsweise niedrigeren Reparaturkosten zugrunde gelegt.
  2. Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts, ersetzt. Als Schadensbeleg muss hier ein Gutachten beigebracht werden.
  3. Bei Personenschäden kommt die Haftpflichtversicherung für Heilungskosten auf. Außerdem erhalten Geschädigte Ersatz für ihren Verdienstausfall und Schmerzensgeld, wenn Verletzungen vorliegen, die zu einer dauerhaften Erwerbsbeeinträchtigung führen.
  4. Nicht ersetzt werden von der spanischen Haftpflichtversicherung unter anderem Gutachter- und Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung des Fahrzeugs.

Wurden Sie in Spanien in einen Unfall verwickelt und sind unsicher, wie Sie nun am besten weiter verfahren? Oder weigert sich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihre Schäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall in Spanien! 

Foto(s): stock.adobe.com/Andrey Popov

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