Unfall nach Spurwechsel

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Eine häufige Unfallsituation: Wechselt ein Fahrer im fließenden Verkehr die Spur, kann es zur Kollision mit einem neben ihm fahrenden Fahrzeug kommen. In zahlreichen Fällen wird dann um die Frage gestritten, welches der beiden Fahrzeuge „herüber gekommen” ist. Eine schwierige Aufgabe für jeden Sachverständigen. Daher kann nicht oft genug betont werden, dass sofort sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel (Zeugen, Fotos usw.) gesichert werden sollten, um einer späteren Auseinandersetzung vorzubeugen. Meine Erfahrung: vor Ort zeigt sich der „Sünder” meist noch reuevoll und einsichtig, Wochen später wird das Geschehen dann oft ganz anders dargestellt.

Wenn der Beweis des Spurwechsels jedenfalls geführt ist, haftet der Spurwechsler allein. Dies hat das LG Kiel in seinem Urteil vom 7.5.15 (Az.: 13 O 235/14) klargestellt: Eine seitliche Kollision zweier Fahrzeuge begründet im Fall eines Fahrstreifenwechsels den Anscheinsbeweis für das Alleinverschulden des Wechslers.

Dies gilt sogar auf dem Parkplatz eines Supermarktes, wie in der vom LG Kiel entschiedenen Unfallsituation. Denn das Gebot jeder nur erdenklichen Vorsicht gilt im Rahmen des Fahrtrichtungswechsels in einer Verkehrssituation, in der ersichtlich zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können, für die einerseits noch keine optische Zuweisung des zu benutzenden Fahrbahnbereichs durch Mittelstrich erreicht war, diese Zuweisung andererseits jedoch bereits im Blickfeld war, umso mehr.

Daher der dringende Rat: besondere Vorsicht beim Fahrstreifenwechsel. Und wenn Sie „gerammt” werden, sichern Sie sorgfältig und sofort alle zur Verfügung stehenden Beweismittel.

Weitere Infos:

http://www.ra-hartmann.de/unfall-bei-spurwechsel-dr.-hartmann-partner.html


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