Unfallflucht durch Senioren – was tun, wenn Sie den Schaden nicht bemerkt haben?
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Für viele ältere Autofahrer ist es unvorstellbar: Sie fahren ein Leben lang unfallfrei – und plötzlich erhalten Sie Post von der Polizei. Der Vorwurf: Fahrerflucht nach einem angeblichen Parkrempler oder Unfall Gerne im Zusammenhang mit Einkäufen oder vor Arztpraxen.
Gerade Senioren sehen sich oft mit dem Problem konfrontiert, dass sie den Schaden gar nicht bemerkt haben – und nun trotzdem ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), wie die Fahrerflucht juristisch heißt, droht. Was in dieser Situation zu tun ist, erfahren Sie hier.
Unfallflucht – was bedeutet das überhaupt?
Der Straftatbestand des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ liegt immer dann vor, wenn man sich vom Ort des Geschehens entfernt, ohne seine Personalien oder die Art seiner Beteiligung anzugeben – und sei der Schaden auch gering. Es geht hierbei um die Möglichkeit des Unfallgeschädigten seine Ansprüche erstattet zu erhalten. Keine möchte gerne auf einem unverschuldeten Schaden sitzenbleiben.
Diese Problematik entsteht, wenn Sie…
• …den Unfall selbst nicht bemerkt haben,
• …nur einen Kratzer verursacht haben,
• …denken, es sei nichts passiert.
In den wenigsten Fällen entfernen sich Senioren bewusst in der Kenntnis eines Unfalls, aber es werden beträchtlich viele Strafverfahren gegen sie eingeleitet. In enorm vielen Fällen berichten mir Senioren, dass der Unfall von ihnen nicht bemerkt worden sei. Dieses ist bereits ein Problem. Versuchen Sie mal Polizeibehörden, Staatsanwälten und Richtern zu erklären, dass der mehrere tausend Euro teure Schaden nicht bemerkt worden ist.
Wichtig:
Auch bei einem Bagatellschaden kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht folgen – mit empfindlichen Strafen, aber auch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis drohen!
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Typische Fälle von Unfallflucht durch ältere Autofahrer
Viele Mandanten berichten ähnliche Situationen:
• Beim Ausparken wurde ein anderes Fahrzeug leicht touchiert – unbemerkt.
• Beim Rangieren im engen Parkhaus gab es einen leichten Kontakt.
• Nach dem Einkauf meldet sich die Polizei – ein Zeuge hat das Kennzeichen notiert.
Besonders bei leisen Hybrid- oder Elektrofahrzeugen und hohem Verkehrsaufkommen ist ein Zusammenstoß nicht immer spürbar oder hörbar. Trotzdem wird schnell ermittelt. Die Polizei steht teilweise auch völlig überraschend bei Ihnen vor der Tür uns möchte Ihr Fahrzeug besichtigen. Teilweise sehen Mandanten einen Schaden am eigenen Fahrzeug dann tatsächlich erstmalig.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht im Alter?
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert:
• Geldstrafe oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafe
• Punkte in Flensburg
• Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten oder Führerscheinentzug ab sechs Monaten aufwärts bei einem Fremdschaden von ca. 1.300 Euro
• Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde – bei Senioren oft mit weiteren Folgen
Besonders problematisch: Auch wenn das Verfahren glimpflich ausgeht, kann die Führerscheinstelle Zweifel an der Fahrtauglichkeit haben – gerade bei älteren Autofahrern. Diese Eignungszweifel der Behörde müssen Sie als Fahrerlaubnisinhaber beseitigen, was teilweise sehr schwer ist.
Ich helfe Ihnen, Ihren Führerschein zu retten.
Mit gezielter Verteidigung und Erfahrung im Umgang mit diesen Fällen.
Was tun bei einer Anzeige wegen Unfallflucht?
1. Keine Aussage bei der Polizei oder gegenüber der Polizei machen!
Auch wenn Sie nichts bemerkt haben: Erklären Sie nichts ohne Akteneinsicht. Sie sind nicht verpflichtet Angaben zu machen, auch nicht wer das Fahrzeug gefahren ist, wenn Sie oder ein naher Angehöriger (wie Ehepartner) in Betracht kommt
2. Sofort anwaltliche Hilfe holen.
Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob der Vorwurf tragfähig ist – oft fehlen Beweise. Wir kümmern uns um das gesamte strafrechtliche Verfahren und geben weitergehende Tipps.
3. Führerschein sichern.
Ich prüfe, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot rechtlich haltbar ist. Ich kämpfe für Ihre Mobilität.
Tipp für Angehörige:
Oft melden sich Söhne, Töchter oder Ehepartner für betroffene Senioren. Ich berate Sie gerne auch als Vertrauensperson – schnell und diskret.
[Vertraulichen Rückruf unter 0201/310 460 0 vereinbaren]
Was spricht für Sie als älteren Fahrer?
• Jahrzehntelange Fahrpraxis
• Keine Punkte oder Vorstrafen
• Kein Vorsatz – wenn überhaupt: ein kleines Versehen
Diese Argumente wirken sich strafmildernd aus und können helfen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen – ggfs. mit oder ohne Auflage.
Fahrerflucht durch Senioren – keine Panik, aber handeln Sie richtig
Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht kann jeden treffen – besonders ältere Menschen, bei denen kleine Parkschäden schnell übersehen werden. Wichtig ist jetzt, keine Fehler zu machen und sich frühzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden. Mit mir haben Sie ständig einen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit fast 20 Jahren Erfahrung im Verkehrsstrafrecht setze ich mich dafür ein, dass ein einmaliger Vorfall nicht Ihre Mobilität und Unabhängigkeit gefährdet.
Nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie noch heute einen telefonische Erstberatung: 0201/ 310 460 0 oder per Email: mail@rechtsanwalt-scharrmann.de
Weitere Informationen finden Sie auf meinen Internetseiten 222-StGB.de oder Rechtsanwalt-scharrmann.de
FAQ – Unfallflucht im Alter: Häufige Fragen
FAQ – Unfallflucht im Alter: Häufige Fragen
Ich habe den Unfall wirklich nicht bemerkt – zählt das?
Ja, das kann relevant sein. Allerdings erkennt die Rechtsprechung „Nichtbemerken“ nur dann an, wenn es auch objektiv nachvollziehbar ist – z. B. bei kleinen Remplern.
Muss ich mit einer medizinischen Untersuchung oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen?
Nur, wenn die Führerscheinbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Das kann z. B. passieren, wenn man Ihnen vorwirft, auf Reize nicht mehr richtig zu reagieren.
Was passiert mit meiner Versicherung?
In der Regel reguliert die Kfz-Haftpflicht den Schaden, kann aber in einem gewissen Umfang Regress fordern, wenn Unfallflucht vorliegt und Sie in diesem Zusammenhang verurteilt werden.
Welche Anzahl von Punkten bekomme ich bei der Verkehrsunfallflucht?
Wird Ihnen nach der Fahrerflucht die Fahrerlaubnis am Ende des Verfahrens rechtskräftig entzogen, bekommen Sie 3 Punkte in das Register eingetragen.Folgt jedoch keine Entziehung der Fahrerlaubnis, so erhalten Sie nach einem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort 2 Punkte in Flensburg.

Herr Rechtsanwalt Scharrmann ist ein hervorragender Rechtsanwalt, empathischer Zuhörer, fachlich kompetent und bringt die Dinge auch für den juristischen Laien verständlich auf den Punkt. Auch das hinter ihm stehende Team arbeitet freundlich, schnell, zuverlässig und zielgerichtet. Die unkomplizierte digitale Kommunikation soll hierbei nicht unerwähnt bleiben. Das Verteidigungsziel im Verkehrs-Strafrecht konnte vollumfänglich erreicht werden. Vielen Dank für die Unterstützung. Jederzeit wieder.
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