Unnötige Abmahnung wegen Ausschluss der Gewährleistung

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Gelegentlich werden mir Abmahnungen zur Bearbeitung vorgelegt, die bei rechtzeitiger rechtlicher Beratung in dieser Form niemals zu Stande gekommen wären. So auch in einem aktuellen Fall, der mir vorliegt: hier hatte ein Online-Händler neben verschiedenen anderen Verstößen auch eine AGB-Klausel verwendet, nach der die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern vollständig ausgeschlossen werden sollte. Auf Grundlage dieses Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Eine Abmahnung stellt – allgemein formuliert – eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Worum geht es mit einer Abmahnung?

Inhalt einer Abmahnung sind verschiedene rechtliche Ansprüche. 

Zunächst geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Ein solcher Anspruch ist zum Beispiel der auf Erstattung der angefallenen (Rechts-)verfolgungskosten. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Darüber hinaus regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Daraus folgt aber auch, dass Unternehmer – die normalerweise längere Zeit in die Zukunft planen möchten – das weitere Vorgehen sorgfältig abwägen müssen.

Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Erstattungsanspruch ist. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftragen. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren. 

Was Sie tun können

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  •  Rufen Sie nicht beim Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  •  Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •  Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  •  Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •  Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Bei Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht helfe ich Ihnen gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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