Untätigkeitsklage bei zu langen Wartezeiten im Einbürgerungsverfahren
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Untätigkeitsklage bei zu langen Wartezeiten im Einbürgerungsverfahren – Ihre Rechte und Möglichkeiten
Nachdem sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, sehen sich viele Mentschen mit langen Wartezeiten konfrontiert. Oft dauert es Monate oder sogar Jahre, bis ein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen ist. Dies kann für Antragsteller frustrierend sein, besonders wenn keine konkreten Gründe für die Verzögerung mitgeteilt werden. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit zu beschleunigen: Die Untätigkeitsklage.
Nachfolgend erklären wir Ihnen, was eine Untätigkeitsklage ist, wann Sie sie erheben können und wie wir Sie als erfahrene Kanzlei im Bereich des Migrations- und Staatsangehörigkeitsrechts dabei unterstützen können, Ihr Recht auf eine zügige Bearbeitung durchzusetzen.
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Die Untätigkeitsklage ist ein rechtliches Mittel, das Antragstellern hilft, wenn Behörden unangemessen lange brauchen, um einen Antrag zu bearbeiten. Im Einbürgerungsverfahren kann diese Klage eingereicht werden, wenn die zuständige Behörde den Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet. Laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn nach einer Frist von drei Monaten seit Antragstellung keine Entscheidung erfolgt ist, ohne dass besondere Gründe für die Verzögerung vorliegen.
Wann lohnt sich eine Untätigkeitsklage?
Eine Untätigkeitsklage lohnt sich vor allem dann, wenn es sich um ein Einbürgerungsverfahren handelt, das offensichtlich übermäßig in die Länge gezogen wird. Oftmals wird Antragstellern gesagt, sie sollen "noch etwas Geduld haben" oder es erfolgt oftmals schlichtweg überhaupt keine Reaktion auf Nachfragen. Doch wenn Sie bereits seit vielen Monaten oder gar Jahren auf eine Entscheidung warten, ist es ratsam, den rechtlichen Weg zu prüfen.
Einige mögliche Gründe für eine Verzögerung können sein:
- Überlastung der Behörden
- Unvollständige Antragsunterlagen (oftmals kann die Behörde Sie darüber jedoch informieren)
- Verzögerungen in der Zustellung oder Bearbeitung von Dokumenten
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass dies keine gesetzlich anerkannten Gründe sind, die eine Überschreitung der 3-Monatsfrist rechtfertigen!
Der Ablauf der Untätigkeitsklage
Wenn Sie sich für eine Untätigkeitsklage entscheiden, geht es in erster Linie darum, die Behörde zur Entscheidung zu zwingen – sei es eine positive oder negative. Das Gericht entscheidet hierbei nicht über den Inhalt des Einbürgerungsantrags selbst, sondern fordert die Behörde zur Bearbeitung auf.
Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Vorbereitung: Wir prüfen gemeinsam Ihren Fall und ob eine Untätigkeitsklage Erfolg versprechend ist.
- Einreichung der Klage: Wir reichen die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein.
- Bearbeitung durch das Gericht: Das Gericht fordert die Behörde auf, den Antrag zu bearbeiten.
- Entscheidung der Behörde: Im Idealfall führt die Klage dazu, dass die Behörde zügig eine Entscheidung trifft. In der Regel führt die Untätigkeitsklage zu einer zeitnahen Bearbeitung des Antrags durch die Behörde.
Kosten? – Die Kosten trägt die Behörde!
Wenn die Untätigkeitsklage begründet war – was in der Regel der Fall ist, wenn die Bearbeitungsfrist ohne Begründung überschritten wurde – hat die Behörde die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, so dass Ihnen auch keine Kosten für das Verfahren entstehen.
Unsere Unterstützung – So helfen wir Ihnen
Als eine auf Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über umfassende Erfahrung im Umgang mit langwierigen Einbürgerungsverfahren. Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, monatelang auf eine Antwort zu warten. Mit unserer Unterstützung sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Recht auf eine zügige Bearbeitung durchsetzen können. Von der Prüfung Ihres Antrags bis zur Erhebung der Untätigkeitsklage stehen wir Ihnen zur Seite.
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie glauben, dass Ihre Einbürgerung unangemessen lange dauert. Wir beraten Sie unverbindlich und prüfen die Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage in Ihrem Fall. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Einbürgerungsverfahren nicht weiter verschleppt wird.
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