UNTERNEHMENSKAUF / UNTERNEHMENSNACHFOLGE

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Die Übernahme eines Unternehmens – meist durch Kauf – ist ein komplexer und wirtschaftlich für Verkäufer wie Käufer meist sehr bedeutender Vorgang. Der Erwerber will mit dem Betrieb des zu kaufenden Unternehmens seine Zukunft sichern. Im Gegenzug ist der Verkauf oft ein wesentlicher Teil der Altersversorgung des Veräußerers – manchmal sogar die alleinige Altersversorgung.

Zu schnelle Entscheidungen, fehlende Informationen über das zu verkaufende Unternehmen in all seinen Facetten(„Due Diligence“ ), suboptimale Vertragsgestaltungen, fehlende Berücksichtigung rechtlicher oder steuerlicher Grundvoraussetzungen  etc. führen oft zu Problemen auf beiden Seiten.

Unterschiedliche  Vorstellungen, schlechte Kommunikation, unklare  rechtliche Situationen und Regelungen im Übergang und daraus resultierende Streitigkeiten führen oft zu Streit zwischen den Parteien des Verkaufs. Diese Auseinandersetzungen   können sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer massiv schaden und auch  das zu verkaufende Unternehmen in seiner Ertragskraft und seinem Bestand schädigen.

Fehlende Kenntnis über arbeitsrechtliche Folgen des Verkaufs und arbeitsrechtliche Möglichkeiten des Erwerbers können die Kalkulation des Erwerbers über den Haufen werfen und das Verhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmern bereits zu Beginn zerrütten.

Rückabwicklungen geschlossener  Unternehmenskaufverträge  sind in der Praxis sehr  schwierig.

Dies alles gilt auch für kleine Unternehmen.

Die langfristige Planung eines Unternehmenskaufs und die frühzeitige Einbeziehung professioneller Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater … ) ist daher dringend anzuraten.

Rechtsanwalt Klaus Maier unterstützt Sie bei Ihren Planungen.


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