Untreue nach § 266 StGB – Abgrenzung und Verteidigung
- 2 Minuten Lesezeit

Die Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein komplexes Delikt, das häufig in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren eine Rolle spielt. Sie betrifft insbesondere Fälle, in denen eine Person ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dadurch einem anderen einen Nachteil zufügt. Doch was genau versteht man unter Untreue, und wie kann man sich als Beschuldigter verteidigen?
Was ist Untreue nach § 266 StGB?
Der Tatbestand der Untreue setzt voraus, dass der Täter eine Pflicht verletzt, die ihm aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung auferlegt ist. Diese Pflicht muss auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet sein. Klassische Beispiele sind Geschäftsführer, Treuhänder oder Bevollmächtigte, die über das Vermögen eines Dritten verfügen können.
Abgrenzung und typische Fälle
Wichtig ist die Abgrenzung zur einfachen Pflichtverletzung oder zum bloßen Vertragsbruch, die nicht strafbar sind. Die Untreue erfordert eine besondere Vermögensbetreuungspflicht und einen daraus resultierenden Nachteil für den Betreuten. Typische Fälle sind:
- Ein Geschäftsführer verwendet Firmengelder für private Zwecke.
- Ein Bankmitarbeiter tätigt riskante Geschäfte ohne Absprache.
- Ein Vermögensverwalter investiert entgegen den Anweisungen des Kunden.
Rechte des Beschuldigten
Als Beschuldigter in einem Untreueverfahren haben Sie umfassende Rechte. Dazu gehört das Recht auf Akteneinsicht, das jedoch nur über einen Anwalt geltend gemacht werden kann. Zudem haben Sie das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen und sich nicht selbst zu belasten (§ 136 StPO).
Es ist ratsam, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, bis Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger gesprochen haben. Bereits frühzeitig getätigte Aussagen können den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Warum ein Anwalt in Untreueverfahren unerlässlich ist
Die Ermittlungen wegen Untreue sind oft komplex und umfangreich. Es geht häufig um hohe Beträge und komplizierte Vertragsverhältnisse. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Sachlage kompetent beurteilen, eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie entwickeln und Ihre Rechte effektiv verteidigen.
Insbesondere in München und Umgebung ist die Wirtschaftsstrafkammer stark ausgelastet, und Verfahren können sich lange hinziehen. Eine frühzeitige juristische Beratung kann dazu beitragen, das Verfahren zu beschleunigen oder sogar eine Einstellung zu erreichen.
Konsequenzen einer Verurteilung
Bei einer Verurteilung wegen Untreue drohen empfindliche Strafen. § 266 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann die Strafe noch höher ausfallen. Zudem drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und berufsrechtliche Konsequenzen, wie der Verlust von Geschäftsführerposten oder Eintragungen im Führungszeugnis.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie eine Vorladung oder Anklage wegen Untreue erhalten haben, sollten Sie unverzüglich handeln. Die frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Strafverteidigers kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Nutzen Sie unsere Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zu Ihrem Vorteil.
Vereinbaren Sie direkt einen Termin für eine persönliche Beratung in München oder ein telefonisches Gespräch über unsere Website: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de. Wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite.
Fazit
Die Vorwürfe der Untreue sind ernst und können weitreichende Konsequenzen haben. Aufgrund der Komplexität des Delikts und der möglichen strafrechtlichen Folgen ist eine professionelle Verteidigung unerlässlich. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.
Artikel teilen: